Gegen Wetterextreme wie Starkregen, Stürme und Höchsttemperaturen muss Deutschland künftig besser gewappnet sein. Ein Gesetz, das am Montag in Kraft tritt, soll entscheidend dazu beitragen.
Gesetz zur Klimaanpassung greift ab 1. Juli

Es ist eine Tatsache, dass der Klimawandel real ist und immer mehr Menschen in Deutschland seine Auswirkungen spüren. Extreme Wetterereignisse treten häufiger auf und die sogenannten Jahrhunderthochwasser sind längst nicht mehr nur alle hundert Jahre zu erwarten.
Das bedeutet auch: Wer sich nicht an die Auswirkungen anpasst und seine Umgebung entsprechend neu gestaltet, hat verloren. Deutschland hat hier noch einen langen Weg vor sich – der jetzt mit dem neuen Gesetz zur Klimaanpassung deutlich verkürzt werden soll. An diesem Montag tritt es in Kraft.
Pflicht statt Freiwilligkeit
Bund und Länder müssen Pläne vorlegen, die flächendeckende Maßnahmen zum Schutz des Klimas ermöglichen. Das Gesetz legt konkret fest, wie Notfallmaßnahmen in Gebieten mit Starkregen ergriffen werden sollen und wie der Hitzeschutz für besonders gefährdete Gruppen wie ältere Menschen und Säuglinge verbessert werden kann.
Bislang war das Erstellen entsprechender Konzepte in den Kommunen freiwillig. Das neue Gesetz macht diese Aufgabe für alle verbindlich. Damit verpflichte sich auch die Bundesregierung, «eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umzusetzen», erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Die genannte Strategie werde bis Ende des Jahres stehen.
Die Ministerin betont, dass die Vorsorge jetzt mit Hochdruck vorangetrieben werden muss, um zukünftige Schäden durch Wetterextreme zu minimieren. Dies beinhaltet auch eine verstärkte finanzielle Beteiligung des Bundes, wie Lemke immer wieder betont. Ihr Ministerium schätzt den Finanzbedarf für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen bis 2030 auf 38 Milliarden Euro. Es ist noch unklar, woher dieses Geld kommen soll. Auch das neue Gesetz lässt diese Frage unbeantwortet.
Klimaanpassungsmanager packen es vor Ort an
Die Länder sind hauptsächlich für die Anpassung zuständig. In vielen Gemeinden haben in den letzten Jahren sogenannte Klimaanpassungsmanager ihre Arbeit aufgenommen. Sie entwickeln vor Ort Anpassungskonzepte und beraten ihre jeweilige Kommune beispielsweise darüber, wie bei Starkregen vorgegangen werden soll und wo zusätzliche Grünflächen angelegt werden können.
Laut eigenen Angaben hat das Bundesumweltministerium bisher 125 Stellen für Anpassungsmanager gefördert. Es ist jedoch unklar, wie viele von ihnen bereits tätig sind. Es besteht keine Meldepflicht für die konkrete Stellenbesetzung.
Seit August 2023 ist Jan-Hendrik Jochens aus Saarbrücken im Amt. Als einziger Klimaanpassungsmanager im Saarland, das kürzlich von schweren Überschwemmungen betroffen war, hofft er, dass es mit der Anpassung an die Folgen der Klimakrise in Zukunft schneller vorangeht, wenn er an das neue Gesetz denkt.
Das Konzept für die Stadt Saarbrücken soll im nächsten Sommer fertig sein. Es ist jedoch noch nicht bekannt, wie viele solcher Konzepte bereits existieren und umgesetzt werden, ebenso wie die genaue Anzahl der Anpassungsmanager. Das Umweltbundesamt führt derzeit eine Erhebung dazu durch und wird die Ergebnisse erst im September präsentieren. Bis zum 30. September müssen auch die Bundesländer dem Ministerium von Lemke erstmals mitteilen, wie viele Konzepte bereits erstellt wurden. Diese Bestandsaufnahme, die alle zwei Jahre wiederholt werden soll, ist ausdrücklich im neuen Gesetz vorgesehen.
Für Klimaaktivisten wie Clara Reemtsma von Fridays for Future ist das alles zu wenig. «Es ist eine Illusion zu denken, der unzureichende Klimaschutz der Regierung könnte durch mehr Anpassung ausgeglichen werden», sagte sie der dpa. Wenn die Bundesregierung nicht noch mehr tue, um die Erderwärmung zu stoppen, nehme sie «die Eskalation der Klimakrise bewusst in Kauf». Während das Klima-Anpassungsgesetz verabschiedet werde, verfehle die Bundesregierung weiter ihre Klimaziele und versage dadurch «auf dem wichtigsten Gebiet des Katastrophenschutzes».
Streit über Versicherungspflicht gegen Elementarschäden
Nicht nur Aktivisten beklagen, dass es auf verschiedenen Ebenen noch Lücken gibt. Experten fordern seit langem eine Erweiterung des Versicherungsschutzes in der Bevölkerung. Die Politik hat sich bisher noch nicht zu einer Pflichtversicherung durchgerungen, die alle Hausbesitzer vor dem Ruin durch hochwasserbedingte Schäden bewahren könnte.
In Deutschland sind nur etwa 50 Prozent der privaten Gebäude gegen Elementarschäden versichert – das bedeutet gegen Schäden, die unter anderem durch Überschwemmungen entstehen. Die Bundesländer fordern eindeutig eine Versicherungspflicht und verweisen auf die hohen Beträge, die beispielsweise nach dem Juli-Hochwasser im Jahr 2021 vom Staat übernommen werden mussten. Der Gesamtverband der Versicherer schätzt diese Kosten auf knapp neun Milliarden Euro.
Trotzdem: Die Bundesregierung betrachtet eine Pflichtversicherung skeptisch. FDP-Justizminister Marco Buschmann weist unter anderem auf zusätzliche Kosten für die Gesellschaft und zu viel Bürokratie hin.
Es ist jedoch klar: Die nächste Flut wird kommen. Und der Streit darüber, wer die Kosten trägt, definitiv auch.








