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Gesundheitsministerin hält an telefonischer Krankschreibung fest

Die telefonische Krankschreibung bleibt vorerst bestehen. Gesundheitsministerin Nina Warken widerspricht Forderungen aus der CDU nach einer Abschaffung und verweist auf den Koalitionsvertrag. Stattdessen sollen mögliche Missbrauchsfälle gezielter begrenzt werden.

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Foto: NF24 / KI

Im politischen Streit um die telefonische Krankschreibung hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) klargestellt, dass sie aktuell keine Abschaffung dieser Regelung anstrebt. Das geht aus mehreren Interviews mit Warken hervor, zuletzt im Rahmen einer TV-Sendung, in der sie auch die Koalitionsvereinbarungen betonte.

CDU-Parteitag hatte Abschaffung gefordert

Auf dem jüngsten CDU-Parteitag in Stuttgart hatten Delegierte beschlossen, die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abschaffen zu wollen. Hintergrund dieser Forderung ist die Debatte um einen hohen Krankenstand in Deutschland und die These, dass die einfache Möglichkeit, sich ohne Arztbesuch krankmelden zu lassen, zu Fehlzeiten beitrage. CDU-Parteichef Friedrich Merz hatte den hohen Krankenstand öffentlich kritisiert und die telefonische Krankschreibung als möglichen Mitverursacher benannt.

Warken verweist auf Koalitionsvertrag und Missbrauchsbegrenzung

Warken betonte hingegen, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD keinen generellen Wegfall des telefonischen Verfahrens vorsehe. Stattdessen sei dort vereinbart worden, Missbrauch bei Online-Krankschreibungen einzudämmen, etwa durch strengere Voraussetzungen für die Ausstellung via Plattformen. Eine vollständige Abschaffung stehe deshalb derzeit nicht zur Diskussion. Warken zeigte sich zuversichtlich, dass die SPD dieser eingeschränkten Linie zustimmen werde.

Debatte über Krankenstand und digitale Lösungen

Die Diskussion steht im Kontext einer breiteren Debatte über den hohen Krankenstand in Deutschland, der nach Daten des Bundesinnenministeriums über dem Durchschnitt anderer Industriestaaten liegt. Kritiker, darunter Teile der Union und Arbeitgebervertreter, sehen in der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung einen Fehlanreiz, der Arbeitnehmer dazu verleite, sich häufiger krankzumelden.

Dem gegenüber argumentieren Ärzteverbände und Fachleute im Gesundheitswesen, dass die telefonische Krankschreibung zur Entlastung von Arztpraxen beitrage und nur einen kleinen Anteil aller Bescheinigungen ausmache. Laut Daten der Kassenärztlichen Vereinigung sind weniger als 1 % aller Krankschreibungen telefonisch erfolgt, was darauf hindeutet, dass die Regelung nicht maßgeblich zum Krankenstand beiträgt.

Regelung und Hintergründe

Die telefonische Krankschreibung wurde ursprünglich während der Corona-Pandemie eingeführt, um Kontakte zu reduzieren und Arztpraxen zu entlasten. Seit Ende 2023 gilt sie dauerhaft für bis zu fünf Kalendertage, wenn Patienten der Praxis bereits bekannt sind und keine schweren Symptome vorliegen. Eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfordert jedoch weiterhin einen direkten Arztbesuch.

Ausblick

Obwohl der CDU-Parteitag eine Abschaffung forderte, deutet alles darauf hin, dass die Regelung vorerst bleibt, aber punktuell strenger kontrolliert werden soll, um möglichen Missbrauch zu verhindern. Die Koalitionsfraktionen in Bundestag und Bundesrat dürften in den kommenden Wochen über genaue Maßnahmen beraten, während der gesundheitspolitische Streit um den Krankenstand weiter anhält.

bh
Quellen: n-tv.de