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Neue Wahltermin-Regelung: Wahlkampf im Winter, Wahltag im Frühling?

Die Bundestagswahl kann alle vier Jahre um ein paar Wochen nach vorne verlegt werden, oder auch in die andere Richtung verschoben werden.

Findet Wahlkampf künftig nur noch im Winter statt? (Archivbild)
Foto: Kay Nietfeld/dpa

Der Wahlkampf findet im Sommer statt, der Wahltag im Herbst – so war es seit drei Jahrzehnten bei Bundestagswahlen. Diese Routine wird nun durch das absehbare Vorziehen der Wahl auf den 23. Februar des kommenden Jahres unterbrochen. Lautet die neue ungeschriebene Regel nun für absehbare Zeit: Wahlkampf mit Glühwein, Wahltag im Schneematsch?

Das ist nicht erforderlich. Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes beginnt eine Legislaturperiode mit der ersten Sitzung des neu gewählten Bundestags. Eine Neuwahl kann frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der Legislaturperiode stattfinden. Das bedeutet, dass die Bundestagswahl alle vier Jahre um einige Wochen vorgezogen werden kann.

Der Text besagt, dass der Bundestag gemäß Artikel 39 spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentritt. Im Jahr 2021 wurde der Bundestag am 26. September gewählt und hielt am 26. Oktober seine konstituierende Sitzung ab.

Der nächste Wahltermin, der bereits vergangen ist, wurde auf den 28. September 2025 festgelegt. Trotzdem wäre rechtlich der 26. Oktober – ebenfalls ein Sonntag – der letzte mögliche Termin gewesen.

In der gleichen Situation wie jetzt waren die Wahlkampfmanager und -organisatoren nach dem Bruch der sozialliberalen Koalition 1982. Damals wurde der Bundestag am 6. März 1983 neu gewählt. Vier Jahre später war der Wahltermin dann der 25. Januar, weitere vier Jahre später der 2. Dezember. Und bei der Bundestagswahl 1994 befand man sich mit dem 16. Oktober wieder im Herbst-Rhythmus.

dpa