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Grönemeyer verbietet auch Grünen Song-Nutzung

Herbert Grönemeyer hat der CDU untersagt, seinen Song für Wahlkampfzwecke zu nutzen. Jetzt summt Robert Habeck von den Grünen diese Melodie – der Musikstar reagiert prompt.

Musikstar Herbert Grönemeyer verbietet der CDU die Nutzung des Songs «Zeit, dass sich was dreht» (Archivbild)
Foto: Robert Michael/dpa

Musikstar Herbert Grönemeyer verbietet nach der CDU auch den Grünen, seinen Hit «Zeit, dass sich was dreht» für den Wahlkampf zu nutzen. Grönemeyers Medienanwalt Christian Schertz teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: «Wir haben heute auch die Partei Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Habeck aufgefordert, es in Zukunft zu unterlassen, Lieder von Herbert Grönemeyer und hier konkret das Lied “Zeit, dass sich was dreht” für Wahlkampfzwecke zu nutzen.» 

Sein Mandant habe da eine klare Haltung und «wünscht grundsätzlich nicht, dass seine Person oder seine Lieder von politischen Parteien, noch dazu ohne seine Zustimmung, für jegliche Art von Wahlwerbung vereinnahmt werden».

Habeck will die Grünen als Kanzlerkandidat in den Wahlkampf führen. Das wurde am Vormittag bekannt. Den Schritt hatte er davor auf der Plattform X angedeutet. Fast sechs Jahre nach seinem Abschied von Twitter und Facebook meldete er sich in den sozialen Medien zurück. In einem seiner X-Posts ist Habeck zu sehen, wie er ein Textmanuskript redigiert. Im Hintergrund steht ein Kalender, auf dem der 8. November, also der heutige Freitag, rot umrandet ist. Dazu summt er die Melodie des Grönemeyer-Hits «Zeit, dass sich was dreht».

Bereits Ärger für die CDU

Mit dem Song, den Habeck wählte, hatte sich unlängst die CDU Ärger eingehandelt. Grönemeyer hatte die Nutzung über seinen Anwalt Schertz verboten. Der Anlass: Ende Oktober hatte die Jugendorganisation Junge Union (JU) bei ihrem Treffen in Halle in Sachsen-Anhalt während des Einlaufens des Unions-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz in den Saal den Grönemeyer-Song abspielen lassen – dazu wurde anmoderiert: «Begrüßt mit mir den nächsten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland». 

Die CDU hat nach dem Verbot von Grönemeyer ein Youtube-Video von dem Merz-Auftritt verändert, sodass das Lied nicht mehr zu hören ist. Auf Nachfragen der dpa hat sich die CDU nicht zu Grönemeyers Verbot geäußert.

Der 68-jährige Star hatte den Song im Jahr 2006 veröffentlicht und er wurde damals zur Hymne der Fußball-Weltmeisterschaft. Der Musiker und Rapper $oho Bani haben nach Jahren gemeinsam das Lied neu interpretiert. Der Rap-Remix wurde in diesem Jahr veröffentlicht und stieg in den Charts zur Fußball-Europameisterschaft. Diese neue Version wurde beim JU-Treffen gespielt.

Der Rechtsrahmen

Die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, vertritt die Urheberrechte von Musikern. Auf Anfrage der dpa erklärte sie, dass Parteien wie andere Veranstalter auch Musik bei ihren Veranstaltungen verwenden dürfen, ohne den Künstler oder die Band vorher um Erlaubnis zu bitten.

«Wenn ein Urheber nicht möchte, dass sein Werk auf einer bestimmten politischen Veranstaltung genutzt wird, muss er selbst oder sein Musikverlag dagegen vorgehen», heißt es weiter. Ab wann eine Musiknutzung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstelle und damit von einem Urheber angegriffen werden könne, lasse sich nicht pauschal sagen. Das sei eine Frage des Kontextes und des Einzelfalls.

dpa