Was wird der Bundestag vor der geplanten Neuwahl noch beschließen? Eine Chance haben vor allem Initiativen zu ethischen Themen, bei denen ohnehin kein Fraktionszwang gilt – zumindest theoretisch.
Grüne: Union soll legale Abtreibungen nicht blockieren
Die Grünen-Fraktion appelliert an die Unionsfraktion, eine Entscheidung des Bundestages über den Vorstoß für eine Legalisierung von Abtreibungen nicht zu verhindern. «Ich rate FDP und Union wirklich sehr eindrücklich dazu, diese Gruppenvorlage nicht im Rechtsausschuss zu versenken», sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic.
Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Friedrich Merz (CDU), müsse verstehen, dass es sich bei dieser Frage «nicht um einen gesellschaftlichen Großkonflikt handelt, den er versucht heraufzubeschwören». Vielmehr gebe es für den fraktionsübergreifenden Vorschlag eine gesellschaftliche und eine parlamentarische Mehrheit. «Die Initiative hat – Stand jetzt – bereits 327 Abgeordnete unter diesem Gruppenantrag versammelt», sagt Mihalic.
Die Grünen-Politikerin erklärt, die Gruppe, die hinter dem Antrag steht, könne zwar eine erste Lesung im Plenum erwirken, worauf dann die Beratung im zuständigen Rechtsausschuss folge. Ob es dann in dieser Wahlperiode auch noch zur abschließenden Beratung und Abstimmung im Plenum komme, entscheide sich dann aber im Ausschuss. Sie rate allen dazu, «das nicht zu blockieren», sagt sie.
Beratungspflicht soll bleiben
Schwangerschaftsabbrüche sind nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches aktuell illegal. Dennoch sind sie in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau zuvor eine Beratung in Anspruch nimmt. Ein Abbruch bleibt auch ohne Strafe, wenn medizinische Gründe vorliegen oder er aufgrund einer Vergewaltigung erfolgt. Die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren kontrovers diskutiert.
Nach dem Vorschlag der Abgeordneten, der erstmals am Donnerstag im Plenum diskutiert werden soll, sollen Abtreibungen bis zur 12. Woche legalisiert werden. Die Pflicht zur Beratung würde bestehen bleiben, jedoch ohne die aktuell geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung durchgeführt wird, soll in Zukunft nur der Arzt oder die Ärztin strafrechtlich verfolgt werden. Die Frau würde straffrei bleiben.
CDU-Chef Friedrich Merz hatte empört auf den Gesetzesvorstoß reagiert. Mit dem Vorstoß solle versucht werden, «den Paragrafen 218 jetzt noch im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen». Es handele sich um ein Thema, «das wie kein zweites das Land polarisiert, das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen.»