Bei den Grünen gibt es viele, die an der Verfassungsmäßigkeit der AfD zweifeln. Eine Gruppe von Abgeordneten schlägt jetzt vor, dass dazu ein Gutachten beauftragt wird.
Grünen-Abgeordnete stellen neuen Antrag für AfD-Verbot vor
Abgeordnete der Grünen haben im Bundestag einen Antrag gestellt, um die mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD zu überprüfen. Im Gegensatz zum bereits angekündigten Vorstoß der Gruppe um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz für ein AfD-Verbot, sieht dieser neue Antrag zunächst vor, dass Gutachter von der Präsidentin des Bundestages beauftragt werden. Die Gutachter sollen dann gemäß den Vorstellungen der Antragsteller die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsantrags prüfen.
Es besteht die Möglichkeit, dass in der nächsten Sitzungswoche in erster Lesung über beide Anträge diskutiert wird. Jedoch ist die Tagesordnung für die Woche vor Weihnachten noch nicht endgültig festgelegt.
Neuer Antrag sieht vorgeschaltete Prüfung vor
Zu den Initiatorinnen des neuen Antrags gehört die Grünen-Abgeordnete Renate Künast. Sie sagt, ein Parteiverbotsverfahren könne nur Erfolg haben, wenn eine umfassende Grundlage an belastbaren Beweisen vorliege. Deshalb sollten mit Sorgfalt rechtlich wirksame Belege gesammelt und geprüft werden – «auf dieser Grundlage wollen wir dann über die Einleitung des Verfahrens entscheiden».
Die Unterstützer eines AfD-Verbotsverfahrens um Wanderwitz möchten stattdessen direkt vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Dies ist gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes möglich. Im Verfahren müsste der AfD nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz betrachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Ein Parteiverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Das Ziel der Gruppe um Wanderwitz ist, dass der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fasst.