Bei der Suche nach Verdächtigen sollen Polizisten auch Gesichtserkennungs-Programme nutzen können. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Innenministerium vor. Grünen-Politiker sind noch nicht überzeugt.
Grünen-Politiker sehen Gesichtserkennungs-Software kritisch

Grünen-Politiker reagieren zurückhaltend auf Pläne des Bundesinnenministeriums, bei der Suche nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern eine Software zur Gesichtserkennung einzusetzen. Der Vize-Vorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), das Ansinnen einer konsequenten Terrorismusbekämpfung werde geteilt. «Es gilt jedoch zunächst festzuhalten, dass der Koalitionsvertrag aus gutem Grund eine klare Absage an die biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken im öffentlichen Raum enthält.»
Ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht vor, dass das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei eine Gesichtserkennungs-Software nutzen dürfen. Ein Ministeriumssprecher erklärte, dass die Ermittler beispielsweise Internetvideos von IS-Mitgliedern mit Bildern in sozialen Netzwerken abgleichen können, um Hinweise auf den Aufenthaltsort der Islamisten zu erhalten.
Die Behörden, die Untersuchungen durchführen, haben schon seit einiger Zeit darauf gedrängt, den Einsatz solcher Instrumente zu erlauben. Diese Forderung erhielt neuen Auftrieb nach der Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette. Ein kanadischer Journalist hatte bereits Monate zuvor mit einem Gesichtserkennungs-Programm im Internet ältere mutmaßliche Fotos von Klette und ihren Tanzgruppen in Berlin gefunden.
Gesetzentwurf muss noch mehrere Hürden überwinden
Die geplante Gesetzesänderung muss noch von Kabinett und Bundestag gebilligt werden. Laut Ministerium ist jedoch eine Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, beispielsweise durch Videoüberwachung an Bahnhöfen, ausdrücklich nicht vorgesehen.
Von Notz zeigte sich dennoch skeptisch. Er sagte zu den Gesetzesplänen der Ministerin: «Formen der Überwachung im digitalen Raum, wie das von der Bundesinnenministerin vorgeschlagene Tool, werfen ebenso verfassungsrechtlich tiefgreifende Fragen auf. Auch wer freiwillig die Öffentlichkeit eines sozialen Netzwerks sucht, gibt dadurch nicht seine verfassungsrechtlich garantierten Rechte auf.»
Der Obmann der Grünen-Bundestagsfraktion im Innenausschuss des Parlaments, Marcel Emmerich, sagte dem RND, man werde sich den Plan im parlamentarischen Verfahren genau anschauen. «Wir wollen verhindern, dass hochsensible Daten unschuldiger Personen durch KI-Systeme massenhaft – oft durch intransparente Algorithmen – flächendeckend erfasst und ausgewertet werden.»








