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Grünes Licht für Cannabis – mit welchen Regeln?

Es ist eines der großen gesellschaftspolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition und bis zuletzt heftig umkämpft: Marihuana und Haschisch sollen für Volljährige legal werden. Aber nicht einfach so.

Der Bundestag hat die kontrollierte Cannabis-Freigabe beschlossen.
Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Die Befürworter waren ungeduldig, während viele Kritiker vor einem historischen Fehler warnten: Nach langen Diskussionen hat der Bundestag in Deutschland die Legalisierung von Cannabis beschlossen. Die Gesetzespläne der Ampel-Koalition sehen keine vollständige, sondern eine kontrollierte Freigabe mit verschiedenen Regeln vor.

Wohl ab 1. April sollen Erwachsene damit dann die ersten erlaubten «Joints» rauchen können. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt darauf, Risiken zu begrenzen und den Schwarzmarkt zurückzudrängen – doch unumstritten ist das ganze Vorhaben nicht.

Warum kommt überhaupt eine Legalisierung?

Im Bereich der Drogenpolitik markiert dies einen Wendepunkt. „Damit wird endlich die Realität vieler Menschen anerkannt und praktisch für mehr Gesundheitsschutz gesorgt“, argumentierte Burkhard Blienert, der Bundesdrogenbeauftragte der SPD. Laut Gesetzentwurf steigt der Konsum trotz des bestehenden Verbots von Erwerb und Besitz, insbesondere unter jungen Menschen. Zudem ist Cannabis vom Schwarzmarkt oft mit Verunreinigungen und Beimengungen belastet.

Lauterbach hebt aber auch die Botschaft hervor: «Es wird zwar legal, aber es gibt Probleme.» Bisher wüssten viele Eltern nicht, wie schädlich der Konsum sei. Vor allem junge Erwachsene sollten auf erhöhte Gefahren hingewiesen werden.

Wie wird die Legalisierung umgesetzt?

Im Betäubungsmittelgesetz wird Cannabis von der Liste der verbotenen Stoffe gestrichen. Der Umgang damit soll zwar grundsätzlich per Gesetz verboten sein, aber es gibt drei festgelegte Ausnahmen für Personen ab 18 Jahren. Diese beziehen sich auf den Besitz bestimmter Mengen, den privaten Eigenanbau sowie Anbau und Weitergabe in speziellen Vereinen.

Gemäß den völkerrechtlichen Rahmenbedingungen zählt der Eigenkonsum nicht generell zu den verbotenen Tätigkeiten, wie es im Gesetzentwurf erwähnt wird. Es bleibt jedoch weiterhin tabu, Cannabis zu konsumieren und damit in den militärischen Bereichen der Bundeswehr umzugehen.

Was genau soll für Volljährige künftig möglich sein?

Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum wird erlaubt, das auch im öffentlichen Raum mitgeführt werden darf. In der privaten Wohnung können bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden. Es ist auch erlaubt, gleichzeitig drei Pflanzen anzubauen. Alles, was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden.

Es ist nur erlaubt, für den Eigenkonsum zu ernten, nicht für die Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen sowie geerntetes Haschisch und Marihuana müssen vor Diebstahl und dem Zugriff von Kindern geschützt werden – beispielsweise durch abschließbare Schränke und Räume.

Wie sollen die Cannabis-Anbauvereine aussehen?

Erlaubt werden sollen auch «Anbauvereinigungen». Also so etwas wie Clubs für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – an einem Tag höchstens 25 Gramm Cannabis je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung.

Die Vereine müssen als gemeinnützige Organisationen organisiert werden und benötigen eine zeitlich begrenzte Erlaubnis. Das Anbaugebäude darf nicht als Wohnraum genutzt werden und keine auffälligen Schilder haben. Werbung ist untersagt, ebenso wie der Konsum von Cannabis direkt vor Ort. Anbauflächen und Lager müssen gesichert sein, für Transporte gelten bestimmte Regeln.

Welche Vorgaben gibt es noch?

Um gemeinsam angebautes Cannabis zu erhalten, muss man persönlich vor Ort erscheinen, den Mitgliedsausweis und einen amtlichen Ausweis mit Foto vorzeigen. Erlaubt sind nur reines Cannabis, das heißt getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) oder isoliertes Harz (Haschisch). Mischungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln sind verboten. Die Verpackung muss neutral sein. Ein Informationsblatt muss Angaben wie das Gewicht in Gramm, die Sorte, der durchschnittliche THC-Gehalt in Prozent und Warnhinweise zu den Risiken des Konsums enthalten.

Es ist nicht erlaubt, einen Kaufpreis zu fordern; die Vereinigungen sollen sich stattdessen durch ihre Mitgliedsbeiträge finanzieren. Es gibt auch Vorschriften bezüglich Dokumentationspflichten und offizieller Kontrollen.

Was ist mit Kindern und Jugendlichen?

Für Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten, wie das Gesundheitsministerium betont. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar. Der Konsum «in unmittelbarer Gegenwart» von unter 18-Jährigen soll verboten sein, ebenso in Fußgängerzonen von 7.00 bis 20.00 Uhr.

Das Rauchen von Marihuana ist auch auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon verboten – also in einem Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich. Ursprünglich waren 200 Meter geplant.

Wie verbreitet ist Cannabis-Konsum eigentlich?

Cannabis ist bisher die am häufigsten konsumierte illegale Droge. Es gibt jedoch noch keine validen Daten darüber, wie viel davon jährlich zu nicht-medizinischen Zwecken konsumiert wird, so das Gesundheitsministerium. Laut einer Studie für das Jahr 2021 gaben 4,5 Millionen Erwachsene an, in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben – bei Männern waren es 10,7 Prozent und bei Frauen 6,8 Prozent.

Laut Experten war der Konsum in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen am weitesten verbreitet. Bis zum Alter von 25 Jahren bestehen demnach aufgrund des noch andauernden Reifeprozesses des Gehirns besondere Risiken für psychische, physische und soziale Beeinträchtigungen.

Welche Regelungen gibt es mit der Legalisierung noch?

Das Verkehrsministerium prüft derzeit, wie ein THC-Grenzwert für Cannabis am Steuer festgelegt werden könnte – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Bis Ende März sollen Expertenvorschläge eingereicht werden. Auch die Sanktionen werden geregelt: Erwachsene, die bis zu 30 Gramm Cannabis bei sich haben oder bis zu 60 Gramm zu Hause, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Bei größeren Mengen bleibt man strafbar.

Nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, wird es jedoch eine Amnestie für Verurteilungen geben, die in Zukunft erlaubt sind. Betroffene haben dann die Möglichkeit zu beantragen, dass entsprechende Einträge im Bundeszentralregister gelöscht werden. Dies betrifft insbesondere Führungszeugnisse.

Wie geht es weiter?

Nach dem Beschluss des Bundestages wird das Gesetz am 22. März abschließend im Bundesrat behandelt. Es bedarf keiner Zustimmung. Allerdings könnte der Bundesrat grundsätzlich den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und die Pläne somit verzögern. Für die Einrichtung von Cannabis-Clubs würde dann wahrscheinlich eine Vorlaufzeit erforderlich sein.

Eine geplante zweite Säule der Legalisierung bleibt vorerst ausgesetzt: Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.

dpa