Neue Regelungen beim Bürgergeld: Die Bundesregierung will mit den Verschärfungen Millionen einsparen. Was ändert sich konkret?
Grünes Licht für geplante Bürgergeld-Verschärfungen

Das Bundeskabinett hat grünes Licht für die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. «Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich verweigert werden», heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur im entsprechenden Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes.
Nach dpa-Informationen hat das Kabinett eine sogenannte Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf beschlossen, den die Koalitionsfraktionen nun in den Bundestag einbringen können. Der Gesetzentwurf enthält mehrere Maßnahmen aus dem Sparpaket für den Haushalt 2024. Die geplante Regelung zum Bürgergeld soll Einsparungen von rund 170 Millionen Euro pro Jahr bringen – 150 Millionen beim Bund und 20 Millionen bei den Kommunen. Es wird nicht möglich sein, die Kosten für Unterkunft und Heizung zu streichen.
Außerdem ist geplant, den Bürgergeldbonus von 75 Euro pro Monat wieder aufzuheben. Dieser wurde eingeführt, um Weiterbildungen zu unterstützen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen. Durch diese Maßnahme sollen Einsparungen in Höhe von 100 Millionen Euro erzielt werden. Weiterhin werden Weiterbildungen für einen Abschluss weiterhin mit monatlich 150 Euro gefördert. Zudem sollen weiterhin Prämien für bestandene Prüfungen ausgezahlt werden.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss außerdem zur teilweisen Kompensation der Finanzierungsbeteiligungen des Bundes während der Hochphase der Corona-Pandemie 2020 und 2021 Milliarden an den Bund zurückerstatten. Bis zum Ende der Jahre 2024 und 2025 soll die BA jeweils 1,5 Milliarden Euro und bis zum Ende der Jahre 2026 und 2027 jeweils 1,1 Milliarden an den Bund überweisen.
Außerdem ist geplant, dass der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 600 Millionen Euro weniger sein wird als bisher geplant.








