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Habeck-Ministerium will Urteil zu Klimaschutz prüfen

Für das Oberverwaltungsgericht ist die Sache klar: Die Bundesregierung muss ihre Klimaschutz-Maßnahmen nachschärfen. Das zuständige Ministerium sieht die Politik der Ampel trotzdem weiter auf Kurs.

Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) protestieren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin. Oberverwaltungsgerichtes für das Klimaschutz-Urteil.
Foto: Paul Zinken/dpa

Das Bundesklimaministerium plant, das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin/Brandenburg bezüglich des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung zunächst zu prüfen. Dies betrifft auch die Frage, ob die Bundesregierung in Revision gehen wird oder nicht, wie eine Sprecherin des Klimaschutzministeriums erklärte.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg hat am Donnerstagabend zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe zugestimmt und die Bundesregierung verurteilt, ihre Klimaschutz-Maßnahmen zu verschärfen. Nach Ansicht des Gerichts sind die bisher geplanten Maßnahmen der Ampel-Koalition nicht ausreichend, um die deutschen Klimaziele bis 2030 zu erreichen.

Die Bundesregierung müsse sich dieses Urteil «und seine Begründungen genau anschauen», danach werde über das weitere Vorgehen beraten, sagte die Sprecherin weiter. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts hat die Bundesregierung nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Monat Zeit, um in Revision zu gehen. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Bis das gesamte Urteil samt schriftlicher Begründung vorliegt, kann es den Angaben zufolge noch etwas dauern.

Urteil: Pläne der Regierung nicht ausreichend konkret und realistisch

Die Sprecherin des Klimaministeriums machte deutlich, dass Deutschland bis 2030 gegenüber 1990 «deutlich weniger Treibhausgase ausstoßen» wolle. Das konkrete Ziel sei eine Reduktion von 65 Prozent. Dafür habe die Bundesregierung im Oktober 2023 «ein umfassendes Klimaprogramm vorgelegt», mit der die bestehende Klimaschutzlücke um bis zu 80 Prozent reduziert werden könne.

Während der mündlichen Urteilsbegründung kritisierte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle, dass trotz der bisher von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmen bis 2030 eine Gesamtlücke von etwa 200 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalenten bestehe. Dies entspricht der Menge an Treibhausgasen, die Deutschland zusätzlich einsparen müsste, um die Klimaziele zu erreichen. Gemäß dem Urteil hat die Bundesregierung keinen ausreichend konkreten und realistischen Plan vorgelegt, wie dies erreicht werden soll.

Die Sprecherin des Klimaministeriums erklärte, dass die Bundesregierung sich dieser schwierigen Aufgabe bewusst sei. «Wir haben das auch immer transparent gemacht, dass das Maßnahmenpaket im Klimaschutzprogramm allein nicht ausreichen kann», sagte sie. Das jetzige Gerichtsurteil bestätige diesen Nachsteuerungsbedarf. Es sei auch durchaus möglich, die klaffende Lücke zu schließen, erklärte sie weiter. Dafür müsse die Bundesregierung nur Kurs halten und ihre Programme entschlossen umsetzen. Das Gericht kommt in seinem Urteil sehr explizit nicht zu diesem Schluss, sondern betont, dass «das Klimaschutzprogramm 2023 an methodischen Mängeln leide und teilweise auf unrealistischen Annahmen beruhe», wie es in der entsprechenden Mitteilung zum Urteil heißt.

dpa