Der Chefankläger wirft Israel unter anderem das Aushungern von Zivilisten im Gaza-Krieg vor. Die Richter sollen Haftbefehle gegen Israels Premier und auch gegen die Hamas-Führung ausstellen.
Haftbefehl gegen Netanjahu und Sinwar beantragt

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und gegen den Anführer der Terrororganisation Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, beantragt. Das teilte der Gerichtshof in Den Haag mit.
Der Chefankläger Karim Khan verfolgt Verbrechen während des Gaza-Krieges. Weitere Haftbefehle sollen laut Mitteilung des IStGH gegen Israels Verteidigungsminister Joav Galant sowie gegen Sinwars Stellvertreter Mohammed Deif und gegen den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija erlassen werden.
Den Hamas-Führern wirft der Ankläger der Mitteilung zufolge unter anderem «Ausrottung» sowie Mord, Geiselnahme, Vergewaltigungen und Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.
Premierminister Netanjahu und Verteidigungsminister Galant werden beschuldigt, für das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung sowie für willkürliche Tötungen und zielgerichtete Angriffe auf Zivilisten verantwortlich zu sein. Ob die beantragten internationalen Haftbefehle erlassen werden, müssen nun die Richter der IStGH entscheiden.
Gericht kann Haftbefehl nicht vollstrecken
Die israelische Regierung hatte kürzlich bereits Befürchtungen geäußert über mögliche strafrechtliche Verfolgung. Netanjahu schrieb bei X, Israel werde unter seiner Führung «niemals irgendeinen Versuch des Strafgerichtshofs akzeptieren, sein inhärentes Recht auf Selbstverteidigung zu untergraben». Der Regierungschef hatte vor einem «gefährlichen Präzedenzfall» gewarnt, «der die Soldaten und Repräsentanten aller Demokratien bedroht, die gegen brutalen Terrorismus und rücksichtslose Aggression kämpfen».
Das Gericht hat keine Möglichkeit, Haftbefehle zu vollstrecken, aber im Falle einer Vollstreckung wird die Bewegungsfreiheit der Gesuchten stark eingeschränkt. Denn eine Konsequenz der Haftbefehle wäre, dass alle Vertragsstaaten des Gerichts verpflichtet sind, die Gesuchten festzunehmen und dem Gericht zu übergeben, sobald sie sich in ihrem Land befinden.
Bei den Angriffen der Hamas im israelischen Grenzgebiet am 7. Oktober wurden etwa 1200 Menschen getötet und über 250 als Geiseln in den Gazastreifen gebracht. Diese Angriffe waren der Grund für die militärische Offensive Israels im Gazastreifen, bei der laut der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde bisher über 35.400 Menschen getötet wurden.








