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Haftstrafe nach Anschlag auf russische Nachrichtenagentur

Ein Sprengsatz wird im Keller eines Mehrfamilienhauses gefunden. Ein Putin-Gegner gerät unter Verdacht. Der seit Jahrzehnten in Berlin lebende Russe spricht von einer Intrige. Nun gibt es ein Urteil.

Das Landgericht Berlin sprach den 56-Jährigen unter anderem des versuchten Mordes schuldig. (Archivbild)
Foto: Jörg Carstensen/dpa

Mehr als zwei Jahre nach einem versuchten Brandanschlag auf eine russische Nachrichtenagentur in Berlin wurde ein Russe zu einer Gesamtstrafe von fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Das Landgericht Berlin befand den 56-Jährigen unter anderem des versuchten Mordes und der versuchten Brandstiftung mit Todesfolge schuldig.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Mann im Frühjahr 2022 in dem Kellerschacht eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Steglitz, das von Mitarbeitern der russischen Nachrichtenagentur Ria Nowosti bewohnt wurde, einen Brandsatz angebracht. Absicht sei es gewesen, «ein brennendes Fanal» zu setzen. Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Mann nicht töten. Für sein Ziel habe er aber mögliche tödliche Folgen in Kauf genommen. 

Die unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) zündete jedoch aus unbekannten Gründen nicht. Sie wurde laut Anklage erst Tage später im Kellerschacht entdeckt und von Spezialisten des Landeskriminalamtes Berlin entschärft.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe 

Der Mitte Dezember 2022 festgenommene Russe hatte die Vorwürfe bestritten und behauptet, Opfer einer Intrige geworden zu sein. Der seit Jahrzehnten in Deutschland lebende Mann machte in Berlin mit Protestaktionen gegen den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine von sich reden. Im elfmonatigen Prozess hatte er erklärt, er wolle den russischen Präsidenten Wladimir Putin «nur mit legalen Mitteln» bekämpfen. 

Neben dem versuchten Brandanschlag wurden dem 56-Jährigen auch weitere Straftaten vorgeworfen. Das Gericht verurteilte ihn daher auch wegen Computerbetrugs, Sachbeschädigung und Entziehung elektrischer Energie.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger forderten einen Freispruch vom Hauptvorwurf. In Bezug auf die weiteren Anklagepunkte machten sie keinen spezifischen Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Wir haben beschlossen, dass das Treffen nächste Woche stattfinden wird“, sagte der Vorsitzende.

„Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr und endet um 22 Uhr“, sagte der Sprecher.

„Der Zug fährt um 14:30 Uhr ab“, sagte der Schaffner.

„Es wird erwartet, dass die Wirtschaft im nächsten Jahr um 2% wachsen wird“, sagte der Finanzminister. „Dies wäre ein positiver Schritt für unser Land.“

dpa