Den Ausschussvorsitzenden im Bundestag kommt eine bedeutende Rolle zu. Die AfD wird von diesem Amt derzeit ausgeschlossen. Hält das einer Prüfung des Bundesverfassungsgerichts stand?
Hat die AfD ein Recht auf Ausschussvorsitze im Bundestag?

Wichtige Entscheidungen werden im Bundestag oft in Ausschüssen vorbereitet, in denen Abgeordnete verschiedener Fraktionen zusammenarbeiten. Dabei spielen die Ausschussvorsitzenden eine zentrale Rolle. Die AfD wird derzeit von diesen Spitzenposten ausgeschlossen – und hat deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen. Jetzt steht das Urteil der Karlsruher Richterinnen und Richter bevor. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die parlamentarische Arbeit im Bundestag haben. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Was macht ein Ausschussvorsitzender?
Bundestagsausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. In der Regel steht jedem Bundesministerium ein ständiger Ausschuss gegenüber, es können aber auch für einzelne Politikbereiche zusätzliche Ausschüsse hinzukommen. Jeder Ausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern. «Die Ausschussvorsitzenden haben eine bedeutende Position», heißt es auf der Internetseite des Bundestags. «Sie bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie.»
Wie werden die Posten besetzt?
Im Ältestenrat wird festgelegt, welche Fraktion den Vorsitz in welchem Ausschuss übernimmt. Wenn es keine Einigung gibt, wird basierend auf der Stärke der Fraktionen eine Reihenfolge festgelegt. Gemäß dieser Reihenfolge können die Fraktionen abwechselnd Ausschüsse auswählen. Die AfD erhielt somit den Vorsitz im Innen- und Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit.
Wieso hat die AfD dennoch keinen Ausschussvorsitz inne?
Aufgrund des Widerspruchs aus den anderen Fraktionen gegen den Vorsitz der AfD musste eine Wahl stattfinden. Am 15. Dezember 2021 fanden in allen drei Ausschüssen geheime Wahlen statt – und alle drei AfD-Kandidaten verfehlten deutlich die erforderliche Mehrheit. Ein erneuter Versuch am 12. Januar 2022 endete mit dem gleichen Ergebnis. Derzeit führen die stellvertretenden Vorsitzenden die betroffenen Ausschüsse.
Wogegen richten sich die Klagen der AfD?
Die AfD-Fraktion hat in zwei Organstreitverfahren das Verfassungsgericht angerufen. Sie fühlt sich in ihren Rechten als Fraktion auf Gleichbehandlung, effektive Opposition und faire und loyal Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verletzt. Gegen die Nichtwahl ihrer Kandidaten zum Vorsitz der drei entsprechenden Bundestagsausschüsse wehrt sie sich (Az. 2BvE 10/21).
Des Weiteren klagt sie gegen die Abwahl des damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Stephan Brandner, im November 2019 (Az. 2 BvE 1/20). Nach mehreren Kontroversen hatten in der vergangenen Legislaturperiode alle Ausschussmitglieder außer den AfD-Abgeordneten für seine Amtsenthebung gestimmt – ein beispielloser Vorgang in der Geschichte des Bundestags.
Wie stehen die Chancen der AfD?
Das ist schwer zu sagen. Im Juni 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag der AfD abgelehnt, mit dem diese ihre drei durchgefallenen Kandidaten gegen den Willen der übrigen Abgeordneten vorläufig als Vorsitzende einsetzen lassen wollte. Die Richterinnen und Richter erklärten allerdings, es sei «nicht von vornherein völlig ausgeschlossen», dass Rechte der Fraktion verletzt seien. In Eilverfahren geht es vor allem um die Frage, ob dem Kläger bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts irreversible Nachteile entstehen – der Sachverhalt wird dabei noch nicht vertieft geprüft.
Im Mai 2020 lehnten die Richter auch den Eilantrag der AfD ab, Brandner als Ausschussvorsitzenden wieder einzusetzen. Sie argumentierten unter anderem, dass die AfD ihre Benachteiligung selbst verringern könnte, indem sie einen anderen Kandidaten benennt. Dabei wiesen sie jedoch auch auf den Grundsatz der Gleichbehandlung der Fraktionen hin. Eine effektive Opposition sollte nicht von der Gunst der Mehrheit abhängig sein.
Wie könnte ein Urteil aussehen?
Im Beschluss zum AfD-Eilantrag 2022 hat der Karlsruher Senat bereits die zentralen Fragen des Hauptverfahrens untersucht. Es muss geklärt werden, ob die Geschäftsordnung des Bundestags eine freie Wahl der Ausschussvorsitze zulässt, ob dadurch die Rechte der AfD-Fraktion beeinträchtigt werden und ob dies im Hinblick auf den Zweck der Wahl zulässig wäre. Das Gericht könnte also feststellen, dass aus der Geschäftsordnung nicht die Möglichkeit einer Wahl hervorgeht, oder – falls sie laut Gericht eine Wahl zulässt – dass die Rechte der AfD eingeschränkt werden. Möglicherweise müsste dann auch die Geschäftsordnung selbst geändert werden.
Gab es bereits ähnliche Entscheidungen des Gerichts?
In Karlsruhe gab es auch schon Streit um einen Posten im Bundestagspräsidium – wo die AfD seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 nicht vertreten ist. Die anderen Parteien hatten allen AfD-Kandidatinnen und -Kandidaten für einen der Stellvertreterposten in zahlreichen Abstimmungen die erforderliche Mehrheit verweigert. Das Bundesverfassungsgericht entschied hier im März 2022, dass das Recht zur gleichberechtigten Berücksichtigung unter dem Vorbehalt der Wahl durch die übrigen Abgeordneten steht. Einen uneingeschränkten Anspruch auf einen Platz im Präsidium gebe es nicht.








