Ein Mann soll Wirtschaftsminister Habeck im Netz als «Schwachkopf» beleidigt haben. Die Staatsanwaltschaft ließ nun seine Wohnung durchsuchen. Den Strafantrag hat Habeck selbst gestellt.
Hausdurchsuchung nach mutmaßlicher Habeck-Beleidigung auf X
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat Strafantrag wegen einer Bezeichnung als «Schwachkopf» auf der Plattform X gestellt. Bei dem Tatverdächtigen – einem 64 Jahre alten Mann aus Unterfranken – gab es inzwischen eine Durchsuchung, wie die Staatsanwaltschaft Bamberg mitteilte. Zuvor hatten Medien berichtet. In Habecks Umfelds zeigte man sich über die Durchsuchung verwundert.
«Schwachkopf PROFESSIONAL»
Dem Mann wird vorgeworfen, im Frühjahr 2024 auf X eine Bilddatei hochgeladen zu haben, die ein Porträtfoto Habecks zeigte. Darunter war demnach zu lesen: «Schwachkopf PROFESSIONAL». Das steht offenbar in Bezug zur Marke eines Haarwaschmittel-Herstellers «Schwarzkopf Professionell». Die Ermittler teilten mit: «Durch Herrn Dr. Habeck wurde Strafantrag gestellt.»Die Kriminalpolizei Schweinfurt durchsuchte nun am vergangenen Dienstag die Wohnung des 64-Jährigen im Landkreis Haßberge und stellte ein Tablet sicher. Die Ermittlungen dauern an. Nach der Mitteilung der Staatsanwaltschaft war der Grund für die Hausdurchsuchung der «Tatverdacht einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung».
Die Durchsuchung erfolgte im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages gegen antisemitische Hasskriminalität im Netz. Der 64-Jährige wird laut Staatsanwaltschaft auch mit einem anderen Vorwurf konfrontiert: Es wird behauptet, dass er im Frühjahr 2024 auf X eine Bilddatei hochgeladen hat, die Bezug zur Nazi-Zeit hat und möglicherweise den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnte.
Habecks Umfeld: Fall wurde ihm zusammen mit anderen vorgelegt
Es wurde berichtet, dass Habecks Bundestagsbüro von der bayerischen Polizei über den Post informiert wurde und gefragt wurde, ob er einen Strafantrag stellen wolle. Habeck wurde der Fall zusammen mit anderen Fällen vorgelegt, bei denen es um Drohungen und schwere Beleidigungen ging. Habeck hat einen Strafantrag gestellt. Es wurde betont, dass der Verdacht der Volksverhetzung, wegen dem auch gegen den Mann ermittelt wird, schwerwiegender sei.
«Dass eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten stattfand, ist einzig und allein die Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte», hieß es aus Habecks Umfeld. «Allein sie entscheiden, ob Sachverhalte strafrechtlich verfolgt werden, welche Mittel angemessen sind und genutzt werden.» Habeck sei darüber weder informiert gewesen noch daran beteiligt. Man sei über die Hausdurchsuchung verwundert, falls diese allein wegen des Strafantrags erfolgt sei. Von den anderen Vorwürfen gegen den Mann habe man erst jetzt erfahren.