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Heizungsgesetz: Koalition vereinbart Kostenbremse für Mieter

Die Koalition hat sich auf eine Kostenbremse für Mieter im Rahmen des neuen Heizungsgesetzes geeinigt. Damit sollen Kostenrisiken beim Heizungstausch gerechter zwischen Mietern und Vermietern verteilt werden.

Heizungsgesetz: Koalition vereinbart Kostenbremse für Mieter
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Die schwarz-rote Koalition hat sich auf eine Kostenbremse für Mieter im Rahmen der Reform des Heizungsgesetzes verständigt. Dies wurde von den führenden Vertretern der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD der Presse mitgeteilt. Ziel ist es, die finanziellen Risiken zwischen Mietern und Vermietern gerechter zu verteilen.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Aufteilung der Kostenrisiken

Mit dieser Einigung scheint der Weg für eine baldige Verabschiedung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes durch das Kabinett geebnet. Ende Februar hatten Union und SPD bereits erste Eckpunkte vorgestellt, wobei insbesondere die Regelungen zum Mieterschutz umstritten waren, da Bedenken hinsichtlich steigender Nebenkosten geäußert wurden.

Halbierung der Kostenrisiken

Die Koalitionsspitzen sowie Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) haben nun konkrete Regelungen festgelegt.

„Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben“,

erklärte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Man habe erreicht, dass die Kostenrisiken bei CO2-Emissionen, Netzentgelten und Biogas konsequent halbiert werden. Diese Regelung soll für alle bestehenden und zukünftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten.

Neuerungen bei Gas- und Ölheizungen

Wenn Vermieter künftig neue Gas- oder Ölheizungen installieren, müssen sie sich erstmals an den Netzentgelten und Brennstoffkosten beteiligen. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) äußerte:

„Wir schaffen Habecks Heizungsgesetz ab und geben im Keller wieder die notwendige Freiheit.“

Gleichzeitig sei ein fairer Ausgleich erforderlich, da der Vermieter über die Heizung entscheidet, während der Mieter den Verbrauch steuert.

Kompromiss zwischen Mieterschutz und Vermieterinteressen

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann bezeichnete die Einigung als gelungenen Kompromiss zwischen den Interessen der Mieter und Vermieter, insbesondere wenn Eigentümer sich erneut für Öl- oder Gasheizungen entscheiden. Eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit besonders niedrigen Mieten soll zudem sicherstellen, dass Vermieter nicht übermäßig belastet werden, sodass sich Vermieten weiterhin lohnt.

Änderungen im Gebäudeenergiegesetz

Die Reform betrifft das Gebäudeenergiegesetz, das zuvor von der Ampel-Koalition unter dem ehemaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) maßgeblich geändert wurde. Zentrale Vorgaben, wie die 65-Prozent-Regelung, die vorschreibt, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, sollen aufgehoben werden. Diese Regelung gilt zunächst für Neubauten in Neubaugebieten, während für bestehende Gebäude Übergangsfristen bestehen. Funktionierende Heizungen dürfen weiterhin betrieben werden.

Regelungen für zukünftige Heizsysteme

Nach den neuen Eckpunkten von Schwarz-Rot bleibt der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich. Ab Januar 2029 müssen diese jedoch mit einem zunehmenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden, darunter Biomethan oder synthetische Kraftstoffe. Geplant ist eine „Bio-Treppe“ mit vier Stufen bis 2040. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine „Grüngasquote“ eingeführt werden.

Umweltverbände warnen vor Kostenfallen

Die Koalition verfolgt das Ziel, das Heizungsgesetz „technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher“ zu gestalten. Die milliardenschwere Förderung für den Heizungstausch soll erhalten bleiben. Umweltverbände warnen jedoch vor möglichen Kostenfallen beim Gas. Langfristig könnten steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte die Heizkosten erhöhen. Auch die Verwendung von Biogas könnte die Kosten für Mieter in die Höhe treiben. Zudem wird kritisiert, dass die Reform Rückschritte beim Klimaschutz im Gebäudebereich mit sich bringt und die Abhängigkeit von fossilen Energien verlängert.

Regelungen zur Bio-Treppe

Die Einigung sieht vor, dass bei einem Austausch von Heizungen in bestehenden Wohngebäuden, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden, die Kosten für biogene Brennstoffe zwischen Mietern und Vermietern zur Hälfte geteilt werden. Auch die ab 2028 anfallenden Kohlendioxidkosten sowie Gasnetzentgelte sollen je zur Hälfte aufgeteilt werden.

Der Deutsche Mieterbund hatte nach der Einigung auf die Eckpunkte Ende Februar vor möglichen Mehrbelastungen gewarnt. Es wurde darauf hingewiesen, dass für Vermieter kein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliche Heizungen entstehe, während Mieter ein hohes Kostenrisiko tragen müssten. In den Eckpunkten wurde daher betont:

„Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen.“

Besonders die SPD hatte auf eine solche Regelung gedrängt.

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Bildquelle: Wolfgang Weiser auf Pexels

Ronny Winkler