Mehr als eine viertel Million Menschen haben 2022 in Deutschland einen Asylantrag gestellt, die meisten stammen aus Syrien, Afghanistan und der Türkei.
Asyl und Migration: Hintergründe und Zahlen

Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl von Flüchtlingen wird mit teilweise komplizierten Begriffen im Zusammenhang mit Asyl und Migration umgegangen. Das ist die Erklärung:
Asylanträge
Menschen stellen einen Antrag auf politisches Asyl, wenn es in ihrem Heimatland zu gefährlich für sie geworden ist. Wer Schutz in Deutschland sucht, wendet sich unter anderem an Aufnahmeeinrichtungen, Ausländerbehörden und Ankunftszentren. Nach dem Rekordjahr 2016 mit fast 750.000 Anträgen sind die Zahlen zurückgegangen.
Die Zahlen sind zuletzt wieder gestiegen: Im Jahr 2022 haben in Deutschland etwa eine viertel Million Menschen einen Asylantrag gestellt, im Vorjahr waren es über 350.000. Bis Ende Mai dieses Jahres haben fast 113.000 Menschen Asyl in Deutschland beantragt – rund 103.000 davon waren Erstanträge. Die meisten Antragsteller kommen derzeit aus Syrien, Afghanistan und der Türkei. Personen, deren Antrag endgültig abgelehnt wird, sollen in der Regel Deutschland wieder verlassen.
Es gibt jedoch viele Ausnahmen: Duldungen oder Aufenthaltserlaubnisse werden beispielsweise ausgestellt, wenn die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, aus familiären Gründen oder im Zusammenhang mit Beschäftigung. Seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 sind über eine Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland gekommen. Sie müssen in der Regel keinen Asylantrag stellen, da sie besonderen EU-Schutz genießen, und ihre Integration in den deutschen Arbeitsmarkt wird angestrebt.
Sichere Herkunftsstaaten
Nach Artikel 16a des Grundgesetzes gelten Länder, in denen «weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet», als sichere Herkunftsstaaten. Aktuell gilt das für die Staaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Moldau, Senegal und Serbien. Die Annahme: Wer aus einem dieser Staaten stammt, dem droht in seiner Heimat kein ernsthafter Schaden. Der Asylantrag wird deshalb in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
Migrationsabkommen
Laut dem Bundesinnenministerium sollen Abkommen mit anderen Ländern dazu beitragen, die unerlaubte Einwanderung zu reduzieren und gleichzeitig legale Einwanderung zu ermöglichen. Im Dezember 2022 wurde beispielsweise ein solches Migrationsabkommen mit Indien unterzeichnet. Das Gesamtkonzept beinhaltet die Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, den Technologietransfer, die Erleichterung von Visa, Qualifizierungsmaßnahmen für den deutschen Arbeitsmarkt, Jobbörsen und im Gegenzug die Zusammenarbeit bei der Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen.
Geld- und Sachleistungen
Um zu verhindern, dass Asylbewerber Geld in ihre Heimat überweisen, sollen Geflüchtete Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte erhalten. Eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten. Es schreibt allgemein vor, dass Asylbewerber, deren Antrag noch geprüft wird, derzeit etwa als Alleinstehende maximal 460 Euro im Monat bekommen. Davon gibt es den größeren Teil für den notwendigen Bedarf: 256 Euro sind für Sachleistungen wie Unterkunft, Kleidung oder Ernährung und 204 Euro für den persönlichen Bedarf als «Taschengeld» vorgesehen.
Beim Bund wird gesagt, dass die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte den Ländern obliegt. Im Thüringer Landkreis Greiz läuft seit Dezember 2023 ein Pilotprojekt, bei dem Asylbewerber die Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs auf eine regional begrenzte Bezahlkarte gutgeschrieben bekommen, während das Taschengeld in bar ausgezahlt wird. In Bayern hingegen sollen fast alle Leistungen auf die Bezahlkarte kommen, nur das Taschengeld in Höhe von 50 Euro wird bar ausgezahlt.
Obergrenze
Seit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen 2015 und 2016 wird immer wieder darüber diskutiert, wie viele Flüchtlinge deutsche Städte und Gemeinden aufnehmen können. Der damalige CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer forderte entschieden eine Obergrenze von 200.000 Personen, die pro Jahr aufgenommen werden könnten. Sein Nachfolger Markus Söder (CSU) bekräftigte die Forderung im Landtagswahlkampf 2023. Zuletzt brachten die CDU mit ihrem Chef Friedrich Merz und Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer eine solche Obergrenze ins Spiel.
Aus Sicht der UNO-Flüchtlingshilfe wird der Begriff «Obergrenze» instrumentalisiert, «um Ängste oder Vorurteile gegenüber Flüchtlingen zu schüren». Die UN-Organisation kritisiert zudem: Damit werde der Eindruck erweckt, Migrationszahlen unabhängig von der tatsächlichen Situation der Flüchtenden begrenzen zu können.
Grenzkontrollen
EU-Bürger haben normalerweise das Recht, sich innerhalb der Europäischen Union (EU) frei zu bewegen. Nur in Ausnahmefällen dürfen Länder vom Schengener Grenzkodex abweichen und wieder stationäre Kontrollen einführen. Deutschland hat seit Herbst 2015 an der deutsch-österreichischen Grenze Kontrollen eingeführt, um die Schleuserkriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration einzuschränken, unter Berufung auf eine Bedrohung seiner inneren Sicherheit.
Im Jahr 2023 wurden auch an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz stationäre Kontrollen eingeführt. Während der Fußball-EM in Deutschland sind an allen deutschen Schengen-Binnengrenzen Kontrollen geplant. Die EU- und Schengen-Länder sind für die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs an den Außengrenzen verantwortlich. Frontex, die europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, unterstützt sie dabei.
Schleierfahndung
Seit Mitte der 1990er Jahre wird die Schleierfahndung verstärkt eingesetzt, um vom Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb der EU profitierende Kriminelle zu bekämpfen. Polizisten dürfen Passanten oder Reisende ohne konkreten Verdacht anhalten, durchsuchen und deren Personalien kontrollieren. Die Schleierfahnder sind an Grenzposten, Flughäfen, Bahnhöfen, Fernzügen, Autobahnen und anderen großen Straßen im Einsatz, um grenzüberschreitende Kriminalität und unerlaubte Einreisen in die Bundesrepublik zu verhindern, wie es im Bundespolizeigesetz festgelegt ist.
Rückführung und Abschiebung
Mit Rückführung ist eine erzwungene Rückkehr in das Herkunftsland gemeint. Das geschieht laut Bundesinnenministerium, «wenn die pflichtgemäße Ausreise in der gesetzten Frist nicht freiwillig erfolgt ist». Die UNO-Flüchtlingshilfe erklärt, dass Rückführung und Abschiebung juristisch gesehen dasselbe bedeuten. Im Vergleich zur Abschiebung werde der Begriff Rückführung jedoch stärker mit Sicherheit und Gesetzeskonformität assoziiert, so die Organisation.
Gemeinsames Europäisches Asylsystem (Geas)
Seit 1999 arbeitet die EU daran, einheitliche Schutz- und Aufnahmenormen zu vereinbaren. Asylsuchenden soll in der gesamten EU unter gleichen Bedingungen internationaler Schutz gewährt werden. Nach jahrelangem Streit wurde im Mai 2024 eine umstrittene Asylreform der EU beschlossen. Darin wird die Verteilung der Schutzsuchenden auf die EU-Staaten mit einem «Solidaritätsmechanismus» neu geregelt. Die Reform sieht außerdem schnelle Asylverfahren an den Außengrenzen und einen deutlich härteren Umgang mit Menschen aus Ländern vor, die als relativ sicher gelten.








