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Herrmann: Tatverdächtiger konnte nicht abgeschoben werden

Bei dem mutmaßlichen Täter von München handelt es sich um einen afghanischen Asylbewerber. Sein Asylantrag war abgelehnt worden, ausreisen musste er aber nicht.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) am Einsatzort
Foto: Christoph Trost/dpa

Der junge Afghane, der in München mit seinem Auto in eine Menschenmenge gefahren ist, war nach Worten von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ein abgelehnter Asylbewerber. Der Mann sei als Asylbewerber ins Land gekommen, sein Asylantrag sei aber «wohl» abgelehnt worden. Gleichzeitig sei festgestellt worden, «dass er eben im Moment nicht abgeschoben werden kann und er deshalb sich weiter in unserem Land aufhalten durfte».

«Bislang haben wir die Erkenntnis, dass er mit Betäubungsmitteln und Ladendiebstählen aufgefallen ist, nach gegenwärtigem Ermittlungsstand aber bislang keinerlei Gewalttätigkeit erkennbar war», sagte Herrmann weiter. All dies werde aber derzeit ständig weiter überprüft.

Gemäß der Deutschen Presse-Agentur kam der Tatverdächtige Ende 2016 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland und wurde von einer Jugendhilfe-Einrichtung betreut. Zuvor hatte er sich in Italien aufgehalten. Kurz nach seiner Ankunft stellte der Jugendliche einen Asylantrag, der im September 2017 abgelehnt wurde. Trotz Klage blieb der Erfolg aus. Ab Herbst 2020 war er zur Ausreise verpflichtet.

Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, jedoch aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können, erhalten eine Duldung. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn keine Ausweisdokumente vorliegen, die Person krank ist oder ein minderjähriges Kind hat, das über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt. Die Duldung ist stets zeitlich begrenzt.

Laut Polizeiangaben fuhr der Mann mit seinem Auto an einem Polizeiwagen vorbei in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi und verletzte dabei mindestens 28 Menschen, einige davon schwer. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bezeichnete den Vorfall als mutmaßlichen Anschlag.

Herrmann bemängelte, dass entgegen seinen langjährigen Forderungen in den letzten Jahren überhaupt keine Abschiebungen nach Afghanistan stattgefunden haben. Nur einmal hat die Bundesregierung die Abschiebung von schweren Straftätern angeordnet. Ansonsten war die Linie in Berlin bisher, dass keine Abschiebungen nach Afghanistan möglich seien. Daher konnten bisher Tausende von Afghanen mit abgelehnten Asylanträgen nicht abgeschoben werden. Bei vielen wurden die Anträge jedoch genehmigt.

dpa