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Hier gilt in Bayern künftig das Genderverbot

Im Dezember kündigte Ministerpräsident Söder erstmals Schritte gegen Gendersprache in Bayern an. Nun haben die Ministerinnen und Minister die notwendige Änderung einer Verordnung beschlossen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat bereits im Dezember Schritte zum Verbieten der Gendersprache angekündigt.
Foto: Sven Hoppe/dpa

In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist es ausdrücklich untersagt, geschlechtersensible Gendersprache zu verwenden. Das Kabinett hat in seiner Sitzung in München die erforderliche Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen.

Die AGO verpflichtete die staatlichen Behörden und damit auch die Schulen zwar bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden, diese Regelung sei nun aber nochmals «klarstellend ergänzt» worden, hieß es weiter.

«Für uns ist die klare Botschaft, Sprache muss klar und verständlich sein», sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Es gehe mit dem Verbot aber auch darum, die «Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten».

Eine ideologisch geprägte Sprache wie beim Gendern hat eine ausschließende Wirkung. In bestimmten gesellschaftlichen Kreisen gibt es auch viele missionarische Nutzer, die nicht mit einer offenen Gesellschaft vereinbar sind.

Lehrkräfte müssen sich an Vorgaben halten

Laut der Staatskanzlei sind mehrgeschlechtliche Schreibweisen mit Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich nicht erlaubt. «Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen», teilte die Staatskanzlei weiter mit.

«Klar ist, dass Lehrkräfte sich daran halten müssen», betonte Herrmann. Im gesamten dienstlichen Schriftverkehr, also auch bei Schreiben für Eltern und der kompletten internen Kommunikation und auch im Unterricht. Das sei eine klare und konsequente Linie, «die wir mit Augenmaß verfolgen.» Besonders wichtig sei es der Staatsregierung, dass niemand benachteiligt werde, wenn er oder sie auf geschlechtersensible Sprache verzichte.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass dies Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie darstellt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.

Die offizielle Rechtschreibregelung bildet auch die Grundlage für den Unterricht an den bayerischen Schulen. Aus diesem Grund wird das Kultusministerium die Schulen über die präzisierten Vorgaben zur Verwendung von Gendersprache in Schule und Unterricht informieren, die nun auch für sie gelten.

dpa