Klarer Trend an der Urne: Neue Pflichten und neue Abgaben finden kaum Zustimmung. Mit welchen Argumenten sich die Gegner durchsetzten.
Hochrechnung: Schweizer gegen Bürgerdienst und neue Steuer

Laut einer Hochrechnung im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Senders SRF zeichnet sich bei einer Schweizer Volksabstimmung ein klares Nein zur Einführung eines allgemeinen Bürgerdienstes und einer Erbschaftssteuer für Reiche ab. Am Sonntag lehnten 84 Prozent den Bürgerdienst ab, 79 Prozent stimmten gegen die neue Steuer.
Die erste Initiative sah vor, dass alle eine Dienstpflicht haben – entweder im Militär oder im Katastrophenschutz, aber auch im Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialwesen. Bisher gibt es nur eine Wehrpflicht für Männer, die stattdessen Zivildienst leisten können. Frauen haben derzeit die Möglichkeit, sich freiwillig zum Militärdienst zu melden.
Die Regierung und die meisten Parlamentsparteien hatten den Vorschlag abgelehnt. Sie argumentierten, dass dann zu viele Menschen im Arbeitsmarkt fehlen würden und die Finanzierung zu teuer wäre. Nur die grün-liberale GLP und die Evangelische Volkspartei (EVP) hatten die Einführung des Dienstes unterstützt. GLP-Parlamentarier Patrick Hässig zeigte am Abstimmungstag Verständnis dafür, dass die Wähler eine zusätzliche Verpflichtung ablehnten. Doch er gab sein Anliegen nicht auf. «Vielleicht waren wir einfach zehn Jahre zu früh», sagte er dem SRF.
Erben großer Vermögen sollten zur Kasse gebeten werden
Die Erbschaftssteuer war von den Jungsozialisten vorgeschlagen worden. Demnach sollte die Abgabe ab einem Vermögen von 50 Millionen Franken (knapp 54 Millionen Euro) bei 50 Prozent liegen. Die Einnahmen sollten nach dem Willen der Initiatoren «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» ausgegeben werden.
Eine Vielzahl von Parteien und Wirtschaftsverbänden opponierte gegen die Steuer. Sie warnten davor, dass wohlhabende Personen aufgrund der zusätzlichen Belastung ins Ausland abwandern könnten, was zu einem insgesamt sinkenden Steueraufkommen führen würde.
„Ehepartner und direkte Nachkommen sind in den meisten Schweizer Kantonen derzeit von der Erbschaftssteuer befreit. Es gibt jedoch unterschiedliche Regelungen für andere Erben, abhängig vom jeweiligen Kanton.“







