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Höchststrafe für Messeranschlag von Solingen

Beim islamistischen Terroranschlag von Solingen starben drei Menschen. Der Attentäter Issa al Hasan ist geständig. Nun ist das Urteil gefallen.

Der Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden. (Archivbild)
Foto: Federico Gambarini/dpa

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat für den islamistischen Terroranschlag in Solingen die Höchststrafe verhängt. Es verurteilte den 27-jährigen Issa al Hasan wegen dreifachen Mordes, zehnfachen Mordversuchs und Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat.

Die Richter sprachen eine lebenslange Haftstrafe für den Syrer aus, erklärten die besondere Schwere seiner Schuld und verhängten anschließend die Sicherungsverwahrung.

Das Gericht folgte somit der Forderung der Bundesanwaltschaft und aller Nebenklägeranwälte. Die Verteidiger waren lediglich gegen die Sicherungsverwahrung.

«Der Angeklagte hat sich seit 2019 massiv islamistisch radikalisiert», sagte Richter Winfried van der Grinten. Auf seinem Tiktok-Profil habe er selbst IS-Propaganda verbreitet. An seinen Internet-Aktivitäten könne man ablesen, wie er sich immer weiter in der islamistischen Ideologie verfing.

Drei Tote, acht Verletzte

Bei dem Messerangriff auf dem Stadtfest in Solingen wurden am 23. August 2024 drei Personen getötet und acht verletzt. Ein abgelehnter Asylbewerber aus Syrien hatte gezielt von hinten auf die Hälse der Festbesucher eingestochen. Einen Tag später wurde er festgenommen.

Der Vorfall hatte deutschlandweit die Diskussion über die Flüchtlings- und Asylpolitik intensiviert. In Nordrhein-Westfalen wurde daraufhin ein Sicherheitspaket mit zahlreichen Maßnahmen verabschiedet.

Der 27-Jährige musste seit Mai im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts vor Gericht stehen. Das Gericht fällte sein Urteil nach nur 18 statt der ursprünglich geplanten 24 Prozesstage.

Ein Psychiater stellte fest, dass der Angeklagte einen Intelligenzquotienten von 71 hat, aber sah keinen Grund für eine verminderte Schuldfähigkeit. Ein IQ von 69 oder weniger wird als geistige Behinderung angesehen.

Issa al Hasan hatte zugegeben, den Messerangriff begangen zu haben, als der Prozess begann. Der Anschlag in Solingen war der erste in Deutschland seit dem Angriff auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS bekannt hatte.

Beweislage eindeutig

Vor dem Anschlag hatte er ein Bekennervideo aufgenommen und den Treueschwur auf den IS-Kalifen abgelegt. Dem psychiatrischen Gutachter hatte er sich mit den Worten vorgestellt: «Ich bin Issa, ich habe drei Leute umgebracht. Da bekommt man 80 Jahre. Ich warte auf den Tod.»

Seine Tat hatte er zunächst als Rache für die Massaker «der Kreuzzügler» an Muslimen in Bosnien, dem Irak und weiteren Ländern bezeichnet, ein anderes Mal waren es die toten Kinder im Gaza-Streifen und die Waffenlieferungen Deutschlands an Israel, die ihn zu der Tat getrieben hätten. Eigentlich habe er einen Brandsatz auf die israelische Botschaft in Berlin werfen wollen, aber dann habe er in Solingen die Vorbereitungen zum Stadtfest wahrgenommen. 

Die Bundesanwaltschaft hatte ihn als Dschihadisten und Islamisten bezeichnet. Er habe darauf bestanden, dass der IS den Anschlag für sich beansprucht, was dann auch passiert sei.

Hohes Rückfallrisiko 

Der Psychiater erkennt ein hohes Rückfallrisiko bei dem Mann. Neben der islamistischen Ideologie weist er einen Mangel an Empathie und eine Faszination für Gewalt auf. Das Gericht wies darauf hin, dass trotz seiner Unbestraftheit als Ersttäter die Sicherungsverwahrung für Issa al H. in Betracht gezogen werden sollte.

Der Nebenklage-Vertreter Simon Rampp hatte gesagt, der Angeklagte habe friedlich feiernde Besucher des «Festivals der Vielfalt» im Dunkeln und von hinten mit einem Messer angegriffen. «Mehr Heimtücke geht nicht.» 

Die Behauptung des Angeklagten, während der Tat unter einer Wahnvorstellung gelitten zu haben, wird als plumpe Schutzbehauptung angesehen. Ein Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags untersucht derzeit, warum die Abschiebung von Issa al H. nach Bulgarien, dem Erstaufnahmeland, gescheitert ist.

dpa