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Höcke-Prozess: Urteil des Landgerichts Halle erwartet

In einer Rede hat Björn Höcke einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet. Wissentlich? Das soll das Urteil im Prozess gegen den AfD-Politiker zeigen.

Björn Höcke wird vorgeworfen, wissentlich in einer Rede einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Pool/dpa

Am Landgericht Halle wird heute das Urteil gegen den AfD-Politiker Björn Höcke erwartet. Es stehen noch die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung aus. Doch hatte der Vorsitzende Richter erklärt, er erwarte, dass am nun letzten geplanten Verhandlungstermin auch das Urteil verkündet werden kann. Fragen zum Prozess:

Warum steht Höcke vor Gericht?

Höcke wird vorgeworfen, wissentlich in einer Rede im Mai 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben. Am Ende einer etwa 20-minütigen Rede sagte er: «Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland». Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Die Staatsanwaltschaft Halle wirft Höcke vor, von der Herkunft und der Bedeutung der Losung gewusst zu haben. Ihm wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Bislang gab es drei Verhandlungstage, Auftakt war am 18. April. 

Was hat Höcke zu den Vorwürfen gesagt?

Der Politiker und ehemalige Geschichtslehrer wies die Vorwürfe vor Gericht zurück. Beim zweiten Prozesstag im April sagte er: «Ich bin tatsächlich völlig unschuldig». Hätte er gewusst, worum es sich bei der SA-Losung «Alles für Deutschland» handele, hätte er sie «mit Sicherheit nicht verwendet», so der 52-Jährige im Verhandlungssaal. Vor Gericht war das Video von der Wahlkampfveranstaltung gezeigt worden. Es war im Internet verbreitet worden. Strittig ist also nicht, ob Höcke die Parole genutzt hat, sondern, ob er um ihre Bedeutung wusste.

Was ist nun beim vierten Verhandlungstag zu erwarten?

Das Urteil wird erwartet. Vorher müssen die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung ihre Plädoyers mit den Strafanträgen halten. Der Angeklagte erhält auch – wie immer in Prozessen – die Möglichkeit zu einem letzten Wort. Es ist nicht sicher, wie genau die zeitlichen Abläufe an diesem Tag sein werden. Der Verhandlungstag beginnt um 9.00 Uhr.

Um welche Strafe geht es für Höcke?

Der Strafrahmen für den angeklagten Fall sieht grundsätzlich eine Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor, so eine Sprecherin des Landgerichts Halle. Sollte der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt werden, könnte das Gericht als Nebenfolge festlegen, dass ihm die aktive und passive Wählbarkeit entzogen wird sowie die Amtsfähigkeit. Dies scheint jedoch unwahrscheinlich, da das Gericht während der Verhandlung am 23. April klargestellt hat, dass der AfD-Politiker nicht mit einer Freiheitsstrafe, sondern höchstens mit einer Geldstrafe rechnen muss.

Der Politiker der AfD plant, als Spitzenkandidat seiner Partei bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September anzutreten. Die AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gelten gemäß den dortigen Landesämtern für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des OVG in Münster zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht hat ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt.

Wie geht es für Höcke juristisch weiter?

Der Politiker wird voraussichtlich auf die Anklagebank in Halle zurückkehren müssen, weil er im Dezember vergangenen Jahres den Nazi-Spruch noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben soll. Dieser Fall sollte zwischenzeitlich Teil der aktuellen Verhandlung in Halle werden, wurde es dann aber doch nicht. In der Rede während eines Stammtisches soll Höcke den ersten Teil «Alles für» selbst gesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, «Deutschland» zu rufen. Zu diesem Zeitpunkt war die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien.

Der Politiker, der in Nordrhein-Westfalen geboren wurde, wird auch wegen anderer Vorwürfe vor Gericht stehen müssen: Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen ihn zugelassen – Termine für die Verhandlung waren dort bis zuletzt noch nicht festgelegt.

dpa