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Höcke soll Möglichkeit zur Aussage bekommen

Wissentlich soll Björn Höcke in einer Rede eine Parole der SA verwendet haben. Deshalb steht er seit vergangenem Donnerstag vor Gericht. Nun könnte der AfD-Politiker selbst zu den Vorwürfen aussagen.

Björn Höcke (r) wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt.
Foto: Jan Woitas/dpa

Hat Björn Höcke gewusst, dass es sich bei der Formulierung «Alles für Deutschland» um eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelt, und sie trotzdem in einer Rede verwendet? Das ist die Schlüsselfrage im Prozess gegen Thüringens AfD-Chef. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Der frühere Geschichtslehrer wusste, was er tut. Nun soll er heute die Möglichkeit bekommen, sich vorm Landgericht in Halle zu den Vorwürfen gegen ihn zu äußern. 

Am vergangenen Donnerstag begann der Prozess gegen Höcke. Hunderte politische Gegner des Angeklagten und viele Vertreter der Presse waren ebenfalls in die Saalestadt gekommen.

Höcke wird beschuldigt, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Der Prozess verzögerte sich zu Beginn erheblich, auch aufgrund von Anträgen und Beschwerden seiner Anwälte. Diese forderten unter anderem, dass alle Verhandlungstage aufgezeichnet werden. Zudem sollte geprüft werden, ob das Landgericht Halle überhaupt für den Prozess zuständig ist.

Höcke verteidigt Wortwahl in TV-Duell

Am Ende des ersten Prozesstags gab die Verteidigung bekannt, dass Höcke während des Prozesses sprechen und auch Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten werde. Am zweiten Verhandlungstag ist dafür Zeit vorgesehen.

Eine Woche vor dem Beginn des Prozesses hatte Höcke seine Wortwahl in einem Fernsehduell mit dem Thüringer CDU-Spitzenkandidaten Mario Voigt verteidigt. Er habe die Parole in einer freien Wahlkampfrede genutzt und letztlich den Slogan «America First» von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er beim Sender Welt. 

Auf die Frage, ob er während der Rede nicht gewusst habe, dass «Alles für Deutschland» eine SA-Parole sei, sagte er: «Nein, ich wusste es nicht.» Es handele sich um einen Allerweltsspruch, sagte Höcke, der bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei ins Rennen gehen will. Die AfD wird in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. 

Höcke soll Parole erneut verwendet haben

Der Fall in Halle ist das erste Verfahren dieser Art gegen Höcke. Der Ausgangspunkt für die Anklage gegen den AfD-Politiker ist eine Rede, die er im sachsen-anhaltischen Merseburg (Saalekreis) im Mai 2021 gehalten hat. Es wird behauptet, dass er die verbotene SA-Parole verwendet hat. Daraufhin wurde er von dem damaligen Grünen-Chef Sachsen-Anhalts, Sebastian Striegel, angezeigt. Im Dezember des letzten Jahres soll Höcke den gleichen Ausspruch noch einmal bei einem Auftritt in Gera gemacht haben. Dieser Vorfall ist jedoch derzeit nicht Gegenstand des Verfahrens in Halle.

Der Prozess findet nicht direkt im Landgericht in Halle statt, sondern in einem größeren Gerichtssaal im Justizzentrum, aufgrund des hohen öffentlichen Interesses. Es sind insgesamt vier Hauptverhandlungstage bis Mitte Mai geplant, jedoch könnte sich dies im Verlauf der Verhandlung noch ändern.

In Zukunft wird sich der Politiker, der in Nordrhein-Westfalen geboren wurde, auch aufgrund weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen. Am Landgericht Mühlhausen wurde eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen ihn zugelassen – Termine für die Verhandlung stehen dort noch nicht fest.

dpa