Der Rechtsstreit zwischen dem Verfassungsschutz und der AfD über deren Einstufung dürfte dauern. Partei-Rechtsaußen Höcke schaltet sich mit einem Gutachten ein.
Höcke und Urban legen Gutachten gegen Beobachtung vor

Die AfD-Chefs von Thüringen und Sachsen, Björn Höcke und Jörg Urban, beteiligen sich mit einem Gutachten am Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz über die Einstufung und Beobachtung ihrer Partei. Das Gutachten bezieht sich speziell auf den Umgang des Verfassungsschutzes mit AfD-Abgeordneten in Thüringen und Sachsen. Höcke betrachtet dies jedoch auch als Beitrag für die Gesamtpartei im rechtlichen Konflikt mit dem Inlandsgeheimdienst.
Das Papier des Staatsrechtlers Michael Elicker kommt zu dem Schluss, dass «alle die Mandatsausübung beeinträchtigenden Maßnahmen u.a. des Verfassungsschutzes „untersagt“ sind». Argumentiert wird mit der sogenannten Indemnität für Abgeordnete in den Landesverfassungen von Thüringen und Sachsen.
Es wird betont, dass Abgeordnete nicht rechtlich oder dienstlich verfolgt werden dürfen, egal zu welcher Zeit, wegen ihrer Abstimmungen oder Äußerungen im Rahmen ihres Mandats außerhalb des Landtags. Ausgenommen sind jedoch Verleumdungen. Laut dem AfD-Gutachten schließt diese Regelung zusammen mit früheren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts auch eine Überwachung durch den Verfassungsschutz aus.
AfD-Landeschefs und Bundesvorstand beraten am Abend
Höcke sagte bei der Vorstellung des Papiers in Berlin: «Ich gehe davon aus, dass die Bundesebene dieses Gutachten in ihren Rechtskampf integrieren wird.» Nach seinen und Urbans Angaben beraten der AfD-Bundesvorstand und die AfD-Landeschefs am Abend in Berlin über das weitere Vorgehen im Rechtsstreit mit dem Bundesverfassungsschutz.
Der Bundes-AfD wurde Anfang des Monats von einem Inlandsgeheimdienst als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Partei hat dagegen rechtliche Schritte eingeleitet. Die neue Einstufung bleibt vorerst ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der Partei entscheidet. Die AfD wird vorerst nur als Verdachtsfall geführt und weiterhin beobachtet. In Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg wurden die jeweiligen AfD-Landesverbände von den Verfassungsschutzbehörden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und werden überwacht.
Höcke sprach von «Gesinnungsschnüffelei des Verfassungsschutzes» bei Oppositionsparteien, «die völlig friedlich unterwegs sind», Urban von einer Beeinträchtigung der freien Meinungsbildung und von Stigmatisierung. Die Zustimmungswerte für die AfD könnten ohne diese deutlich größer sein, sagte er.