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Neues Gesetz: Internetanbieter sollen IP-Adressen drei Monate speichern

Die Speicherung soll bei der Bekämpfung von Kriminalität im Netz helfen und die Aufklärung von Straftaten erleichtern.

Die Speicherung von IP-Adressen soll bei der Kriminalitätsbekämpfung helfen. (Symbolbild)
Foto: Nicolas Armer/dpa

Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor, über den zuerst die «Bild am Sonntag» berichtete. Demnach wurde das Papier am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Der Entwurf liegt auch dpa vor. «Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern», sagte Hubig der Zeitung.

Hubig: IP-Adressen-Speicherung kann Ermittlern helfen

Die IP-Adresse dient als Identifikation eines Computers im Internet und wird vorübergehend vergeben. Laut Justizministerium sollen Internetanbieter nun speichern, welcher Internetanschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt mit welcher IP-Adresse verbunden war. Zusätzlich sollen auch weitere Daten gespeichert werden, die eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber ermöglichen.

IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen, sagte die Ministerin der «Bild am Sonntag». «Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.»

Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag

Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, dass Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von IP-Adressen für drei Monate verpflichtet werden sollten. Aufgrund rechtlicher Unsicherheiten wurde die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr angewendet. Während der Ampel-Regierung scheiterte eine Neuregelung aufgrund von Uneinigkeiten innerhalb der Koalitionspartner – insbesondere die FDP war gegen die Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit langem umstritten. Kritiker fürchten eine Aushöhlung von Grundrechten. Hubig betonte deren Schutz. «Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt. Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile sind ausgeschlossen.» Der Gesetzentwurf schaffe eine Lösung, die wirksam sei und gleichzeitig die Freiheit im Netz wahre, sagte die Justizministerin.

dpa