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Im zweiten Anlauf soll es sitzen – Richterwahl im Bundestag

Im Bundestag steht erneut die Wahl von drei Verfassungsrichtern an. Nach dem ersten gescheiterten Versuch sind Erwartungen und Nervosität groß – auch wenn die Koalitionäre Zuversicht signalisieren.

Darüber, dass die abgesagte Richterwahl im Juli keine politische Glanzleistung war, ist in den vergangenen zwei Monaten viel gesprochen worden. (Archivfoto)
Foto: Uli Deck/dpa

Im Bundestag wird diese Woche erneut über die Besetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht diskutiert. Dies führt zu großer Unruhe in den Fraktionen. Am 11. Juli scheiterte der erste Versuch, die freien Stellen am höchsten deutschen Gericht zu besetzen, gründlich. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie werden die Richterinnen und Richter bestimmt?

Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden für zwölf Jahre ernannt und können nicht wiedergewählt werden. Die Wahl erfolgt je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat. Derzeit geht es um drei freie Stellen in Karlsruhe, über die der Bundestag entscheiden wird. Die Wahl im Parlament erfolgt in zwei Schritten.

Der Richterwahlausschuss des Bundestages, dem zwölf Abgeordnete angehören, trifft sich am Montagabend um 20.00 Uhr. Ein Wahlvorschlag wird mit mindestens acht Ja-Stimmen als beschlossen angesehen.

Anschließend stimmt der Bundestag in geheimer Wahl über die vorgeschlagenen Kandidaten ab. Dies ist für diesen Donnerstag geplant. Ein Kandidat wird als Richter gewählt, wenn er eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mindestens die Mehrheit der Stimmen der Bundestagsmitglieder erhält.

Warum die Nervosität? 

Der Richterwahlausschuss empfahl die Arbeitsrichter Günter Spinner, von der Union und dem Verfassungsgericht nominiert, sowie die Juraprofessorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold, von der SPD nominiert, als Kandidatinnen. Aufgrund des massiven Widerstands in der Unionsfraktion gegen Brosius-Gersdorf wurden die geplanten Abstimmungen über die drei Vorschläge für das Bundesverfassungsgericht im Juli kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestages genommen.

Die Kritik der Unionspolitiker basierte auf der liberalen Einstellung der Juristin zu Abtreibungen sowie ihrer Forderung nach einer Impfpflicht während der Corona-Pandemie. Trotz des gescheiterten Votums hielt die SPD zunächst an Brosius-Gersdorf fest. Erst im August zog sie jedoch ihre Kandidatur zurück.

Startet man jetzt wieder bei null?

„Nein. Spinner und Kaufhold sind bereits vom Richterwahlausschuss vorgeschlagen worden. Jetzt wird nur noch über die von der SPD anstelle von Brosius-Gersdorf neu nominierte Juristin Sigrid Emmenegger abgestimmt.“

Sie arbeitet derzeit als Richterin am Bundesverwaltungsgericht. Wird auch sie vom Ausschuss vorgeschlagen, können am Donnerstag im Plenum die Wahlen von zwei Richterinnen und eines Richters des Bundesverfassungsgerichts stattfinden. Dass Emmenegger die notwendige Mehrheit im Richterwahlausschuss erreichen wird, gilt nach Angaben aus Fraktionskreisen als wahrscheinlich. Die schwarz-rote Koalition will sich diesmal keine Blöße geben. Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU) hat betont, die neue SPD-Kandidatin Sigrid Emmenegger sei ein «hervorragender Vorschlag» und habe in der Fraktionsführung der CDU/CSU bereits «viel Unterstützung» erhalten. Schwieriger könnte es bei der geheimen Wahl im Plenum werden.

Weshalb?

Die Regierungskoalition benötigt für die erforderliche Mehrheit Stimmen aus der Opposition – insbesondere von den Grünen und der Linken. Letzte Woche waren sie verärgert über die mangelnde Einbindung in den Prozess. Es bleibt die Frage offen, ob der von der CDU/CSU nominierte Arbeitsrichter Spinner nur mit Stimmen der AfD gewählt wird. Die Linksfraktion hat bisher nicht entschieden, ob ihre Abgeordneten für ihn stimmen werden.

Nach einer geheimen Wahl ist es zwar eigentlich nicht möglich zu sagen, wer für und wer gegen einen Kandidaten gestimmt hat. Dennoch folgt in der Regel ein Großteil der jeweiligen Fraktion der Empfehlung der Fraktionsspitze.

Was ist über die drei Kandidaten bekannt?

Sigrid Emmenegger (48) ist seit 2021 Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ihr Senat ist für Energieleitungsausbau, Bau- und Bodenrecht sowie Natur- und Landschaftsschutzrecht zuständig. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann ließ verlauten, dass die Kandidatin «das erforderliche Maß an Zurückhaltung» für das Amt mitbringe.

Alle aktuellen Verfassungsrichter haben Günter Spinner als neuen Verfassungsrichter vorgeschlagen. Der 53-Jährige verfügt über langjährige Erfahrung an verschiedenen Arbeitsgerichten. Derzeit ist er Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht. Spinner hat einen Großteil seiner beruflichen Laufbahn in Baden-Württemberg verbracht. Zu Beginn seiner Karriere war er als Staatsanwalt tätig.

Die Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold leitet an der Ludwig-Maximilians-Universität in München den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht. Ein Teil ihres Studiums absolvierte sie in Frankreich und sie arbeitete einige Jahre im Bundesjustizministerium. Sie ist Mitglied im Arbeitskreis Finanzmarktgesetzgebung beim Bundesfinanzministerium. Das Klimarecht ist ebenfalls einer der Forschungsschwerpunkte der 1976 geborenen Juristin.

Und was passiert, wenn es mit der Wahl nicht klappen sollte? 

Das wäre für die Koalition eine erneute Niederlage. Falls es im Bundestag nicht möglich ist, die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Kandidaten zu erreichen, könnte das Wahlrecht auf den Bundesrat übergehen.

dpa