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Immunität des AfD-Abgeordneten Gunnar Beck aufgehoben

Hat der AfD-Europaabgeordnete Gunnar Beck in einem Kaufhaus in Neuss Straftaten begangen? Dies will die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf klären. Das Europaparlament legt nun die Grundlage dafür.

Weist die Vorwürfe als unbegründet zurück: AfD-Politiker Gunnar Beck.
Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

Das Europaparlament hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Immunität des AfD-Abgeordneten Gunnar Beck aufgehoben. Zuvor war durch einen Bericht des Rechtsausschusses des Parlaments bekannt geworden, dass gegen den 58-Jährigen wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt wird.

Weitere Untersuchungen gegen Beck sind nach dem Entzug der Immunität formal möglich. Beck zufolge sind die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft unbegründet. Am Donnerstag stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten im Parlament für die Aufhebung der Immunität.

Laut dem Bericht des Rechtsausschusses vom 29. Oktober 2022 soll Beck versucht haben, Produktproben in einem Kaufhaus in Neuss, Nordrhein-Westfalen, zu stehlen. Ein Strafantrag wegen Ladendiebstahls wurde gestellt. Es wird behauptet, dass Beck versucht hat, das Geschäft zu verlassen, aber von Ladendetektiven festgehalten wurde. Vollstreckungsbeamte griffen daraufhin ein. Beck soll laut den Ermittlern in Deutschland den Anweisungen, keinen Widerstand zu leisten, nicht gefolgt sein. Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf hat auf Anfrage vorerst keine weiteren Details bekannt gegeben.

Kein Professor: Schuldspruch im Jahr 2022

Beck teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: «Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft sind unbegründet.» Das Verfahren sei ursprünglich eingestellt worden, aber «ein Zuständigkeitswechsel in der Sachbearbeitung aus politischen Gründen führte zur Wiederaufnahme». Der Bericht des Rechtsausschusses sei vorverurteilend. «Einem ordnungsgemäßen Verfahren sehe ich gelassen entgegen», so der AfD-Politiker.

2022 war der AfD-Europaabgeordnete wegen Titelmissbrauchs zu 9200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte sich in Deutschland als Professor vorgestellt. Das Amtsgericht in Neuss sprach den 58-Jährigen vor knapp zwei Jahren schuldig. Beck hatte zuvor eingeräumt, bei einem Auftritt vor einer AfD-Vertreterversammlung in Magdeburg 2018 gesagt zu haben: «Ich bin Professor und Fachanwalt für EU-Recht in London.» Er habe damit aber nicht behaupten wollen, dass er einen Professorentitel besitze, argumentierte Beck.

Auch einem anderen AfD-Europaabgeordneten war in dieser Legislaturperiode bereits die Immunität entzogen worden. Hintergrund waren umstrittene Aussagen von Nicolaus Fest über den Grünen-Politiker Volker Beck. Dieser hatte Fest angezeigt, weil Fest ihn im September 2021 auf X (früher Twitter) als «notorischen Lügner und Pädophilen» bezeichnet hatte.

dpa