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Deutsche Staatsbürger unter Verdacht des islamistischen Terrorismus

Jeder Fünfte der 100 Beschuldigten hat einen deutschen Pass. Bundesanwaltschaft nimmt mutmaßliche IS-Unterstützer fest.

Bei einem mutmaßlich islamistisch motivierten Terroranschlag auf einem Volksfest in Solingen starben im August drei Menschen. (Archivfoto)
Foto: Roberto Pfeil/dpa

Laut einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Frage des Unionsabgeordneten Michael Breilmann (CDU) besitzen 20 der 100 Beschuldigten in den neueren Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts zu islamistischem Terrorismus einen deutschen Pass. Von den deutschen Beschuldigten in Verfahren, die zwischen Anfang Januar und Ende September eingeleitet wurden, haben angeblich 11 noch eine weitere Staatsangehörigkeit.

Im Oktober wurden laut den neuesten Informationen der Bundesanwaltschaft auch drei mutmaßliche IS-Unterstützer festgenommen, darunter ein Iraner, ein Deutscher und ein Libyer.

Mit 35 Tatverdächtigen stellen Syrer nach der Regierungsantwort die größte Gruppe unter den Beschuldigten der im ersten Dreivierteljahr eingeleiteten 97 Verfahren des Generalbundesanwalts mit Bezug zum islamistischen Terrorismus dar. 24 der beschuldigten mutmaßlichen Islamisten sind Staatsbürger Afghanistans, wie Justiz-Staatssekretär Benjamin Strasser (FDP) mitteilte. Deutsche Staatsbürger bilden die drittgrößte Gruppe.

Gemäß dem Ministerium sind jeweils vier Verdächtige Staatsbürger von Russland, der Türkei und dem Irak, wobei die vier beschuldigten türkischen Staatsbürger auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Laut den Angaben betreffen die Verfahren gegen vermeintliche Extremisten hauptsächlich Straftaten, die im Ausland begangen wurden und mit den Taliban oder dem sogenannten Islamischen Staat (IS) in Verbindung stehen. Die meisten der nicht eingestellten Verfahren wurden von Karlsruhe wegen ihrer geringen Bedeutung an die Landesstaatsanwaltschaften übergeben. Gründe für die Einstellung der Verfahren waren beispielsweise fehlender Nachweis der Tat oder Umstände, die bei Auslandstaten eine Unterlassung der Verfolgung zur Folge haben.

Mindestens zwölf vollendete islamistische Terroranschläge seit September 2015

Seit dem 4. September 2015 hat es in Deutschland zwölf Ereignisse gegeben, die vom Bundeskriminalamt (BKA) als vollendete islamistische Anschläge eingestuft wurden, wie das Bundesinnenministerium auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Matthias Moosdorf mitteilte. Moosdorf hatte diesen Stichtag gewählt. In der Nacht vom 4. zum 5. September 2015 hatte die damalige Kanzlerin Angela Merkel (CDU) entschieden, die Grenzen trotz des stark gestiegenen Migrationsdrucks nicht zu schließen.

Von diesen zwölf Anschlägen führten sieben zu Todesfällen. Das Ministerium betont jedoch, dass eine endgültige Klassifizierung eines Angriffs als islamistisch motiviert erst erfolgen kann, wenn alle relevanten Informationen vorliegen. Es ist daher noch nicht möglich, Informationen zu bestimmten Sachverhalten zu geben, die noch Gegenstand der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden sind.

In den ersten drei Quartalen dieses Jahres hat der Generalbundesanwalt nach Auskunft des Bundesjustizministeriums zudem Ermittlungsverfahren gegen 18 mutmaßliche Rechtsextremisten eingeleitet sowie sieben Verfahren mit Bezug zum Linksextremismus gegen 27 Beschuldigte. Die 84 Verfahren zum sogenannten auslandsbezogenen Extremismus gegen 83 Beschuldigte und gegen Unbekannt richteten sich hauptsächlich gegen türkische Staatsbürger sowie Syrer, Iraker und Deutsche. Zu den Gruppierungen des «auslandsbezogenen Extremismus» zählen die deutschen Sicherheitsbehörden unter anderem die verbotene kurdische Arbeiterpartei (PKK) sowie die rechtsextremistische türkische «Ülkücü»-Bewegung. Nicht in der Statistik enthalten sind verdeckt geführte Ermittlungsverfahren.

dpa