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Informationen zu Vorsorgevollmachten und Verfügungen in Dresden

Die Betreuungsbehörde Dresden informiert über die Bedeutung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, die im Falle von Entscheidungsunfähigkeit helfen, rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Ein Infoabend am 28. Mai 2026 bietet die Möglichkeit, Fragen zu klären und e…

Informationen zu Vorsorgevollmachten und Verfügungen in Dresden
KI generiert

Die Betreuungsbehörde des Sozialamtes in Dresden veranstaltet am Donnerstag, dem 28. Mai 2026, eine Informationsveranstaltung zu den Themen Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen. Der Beginn der Veranstaltung ist um 17 Uhr im Sozialamt, Glashütter Straße 51. Fachleute werden über die Funktionen, Inhalte, Formate und die rechtliche Wirksamkeit dieser Dokumente informieren und stehen für Fragen zur Verfügung. Mit den vermittelten Informationen können die Teilnehmer eigene Vollmachten und Verfügungen erstellen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Anmeldung erforderlich

Aufgrund der begrenzten Kapazität ist die Teilnehmerzahl auf maximal 50 Personen beschränkt. Daher ist eine Anmeldung unter der Telefonnummer 0351-4889471 notwendig. Der Veranstaltungsort ist gut mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 sowie den Buslinien 61, 63 und 64 zu erreichen (Haltestelle Pohlandplatz oder Bergmannstraße). Der Zugang ist barrierefrei gestaltet. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, besteht die Möglichkeit, sich für einen der späteren Termine anzumelden.

Weitere Termine im Jahr 2026

Zusätzlich sind für das Jahr 2026 folgende Veranstaltungen geplant:

  • Dienstag, 30. Juni (18.30 Uhr)
  • Donnerstag, 20. August (17 Uhr)
  • Dienstag, 29. September (18.30 Uhr)
  • Donnerstag, 5. November (17 Uhr)
  • Dienstag, 8. Dezember (18.30 Uhr)

Online-Teilnahme

Für diejenigen, die nicht persönlich teilnehmen können, wird ein digitales Angebot bereitgestellt. Interessierte können unter www.dresden.de/vorsorgevollmacht online an den Veranstaltungen teilnehmen, ohne sich vorher anmelden zu müssen. Während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, über eine Chatfunktion Fragen an die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde zu stellen.

In der Abendveranstaltung am 28. Mai werden ausschließlich Informationen zu den Inhalten der Vollmachten und Verfügungen bereitgestellt sowie Fragen beantwortet.

Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger während der regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde, Glashütter Straße 51, 01309 Dresden, vorsprechen oder telefonisch unter 0351-4889471 einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.

Relevanz von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Unvorhergesehene Ereignisse wie schwere Unfälle oder plötzliche Krankheiten können jeden treffen. In solchen Fällen, in denen die betroffene Person nicht mehr selbst entscheiden kann, stellt sich die Frage, wer die Entscheidungen trifft. Familienangehörige wie Eltern, Kinder oder Partner können nicht automatisch die notwendigen Entscheidungen treffen. Die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht kann Zeit in Anspruch nehmen, und es gibt viele Angelegenheiten, die geregelt werden müssen, beispielsweise mit Krankenkassen, Banken oder Sozialleistungsträgern. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung bieten in diesen Situationen Unterstützung. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen, während eine Patientenverfügung sicherstellt, dass der Wille der betroffenen Person respektiert wird.


Quellen: dresden

Bildquelle: KI generiert

Ronny Winkler