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Innenministerium testet Waffen vor Abstimmung im Bundestag

Ein neuartiger Revolver, der mit Druckluft Stahlnadeln verschießt, bereitet den Sicherheitsbehörden sorgen. Warum der Bundestag jetzt über schärfere Regeln entscheidet.

Dobrindt warnt vor der Gefahr der Waffe.
Foto: Michael Kappeler/dpa

Um die mit einem neu entwickelten Nadelrevolver verbundenen Risiken zu demonstrieren, haben Polizisten die Druckluftwaffe im Bundesinnenministerium getestet. Der Test, bei dem die langen Nadeln in einen Seifenblock und eine Schutzweste eindrangen, habe deutlich gezeigt, welche potenziellen Gefahren von dieser Waffe ausgingen, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Er sehe «keine Möglichkeit», dass jemand für die Nutzung dieses Revolvers eine Genehmigung erhalten könne.

Bundestag entscheidet

Am Abend wird im Bundestag über eine Änderung des Waffengesetzes abgestimmt, die eine Erlaubnispflicht für den Nadelrevolver vorsieht. Ohne die Änderung wäre er frei verkäuflich gewesen. „Diese Waffe birgt ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Einsatzkräfte und Bürger“, sagte Dobrindt.

Laut Innenministerium könne es durch Fortschritte in der Waffentechnik möglich sein, dass aus Druckluftwaffen, die Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule verleihen, auch Geschosse abgefeuert werden, die potenziell tödlich wirken könnten.

Frage nach dem «Bedürfnis» zum Besitz der Waffe

Wer in Deutschland über eine erlaubnispflichtige Waffe verfügen will, braucht dafür eine Genehmigung. Die zuständigen Behörden prüfen die Waffenbesitzer auf ihre Zuverlässigkeit, Sachkunde und ihre «persönliche Eignung» hin. Nachweisen müssen Waffenbesitzer zudem, dass sie ein «Bedürfnis» haben, eine Waffe zu besitzen – also zum Beispiel, um zur Jagd zu gehen oder weil sie als Sportschützen aktiv sind. Ein kleiner Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit.

Minister Dobrindt ließ sich auch die Wirkung von sogenannten Tasern vorführen, die er bald der Bundespolizei zur Verfügung stellen will. Dafür ist eine rechtliche Änderung notwendig, über die derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert wird.

Haushaltsmittel für Taser sind schon bewilligt

2.000 dieser Distanz-Elektroimpulsgeräte sollen laut Bundesinnenministerium innerhalb von fünf Jahren beschafft werden. Die Geräte sind umstritten. Aus Sicht der Bundespolizei schließen sie «die Lücke zwischen Schusswaffe und Schlagstock». Unter anderem Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte Zweifel formuliert, ob der Einsatz weiterer Geräte wie Taser sinnvoll ist. Auch die Partei Die Linke äußerte sich kritisch zu dem Vorhaben. 

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürwortet einen bundesweiten Einsatz, wie ihr Bundesvorsitzender Jochen Kopelke betont. Er erklärt jedoch, dass dies kein Allheilmittel sei und es oft ausreiche, lediglich mit dem Gerät zu drohen. Trotzdem gebe es Situationen, in denen sowohl ein Distanz-Elektroimpulsgerät als auch eine Schusswaffe zum Einsatz kämen.

dpa