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Ist Klimaschutz ein Menschenrecht? Urteil in drei Fällen

Die Kläger könnten unterschiedlicher nicht sein, aber sie wollen das Gleiche: Mehr Klimaschutz. Jetzt urteilt der Gerichtshof für Menschenrechte. Geht es den angeklagten Regierungen nun an den Kragen?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich zwar schon mit Umweltemissionen wie Lärm oder Luftverschmutzung auseinandergesetzt, aber noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes.
Foto: Violetta Kuhn/dpa

Verletzt ein Land Menschenrechte, wenn es nicht ausreichend gegen den Klimawandel unternimmt? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird heute in Straßburg drei Urteile zu dieser Frage verkünden. Kläger sind mehrere Jugendliche aus Portugal, Seniorinnen aus der Schweiz und ein französischer Bürgermeister. Die Urteile könnten auch Deutschland betreffen.

Rentnerinnen und Teenager für mehr Klimaschutz

Die jungen Kläger aus Portugal beschuldigen 32 europäische Staaten – darunter auch Deutschland – die Klimakrise verschärft zu haben und somit die Zukunft ihrer Generation zu gefährden. Der Anlass für ihre Klagen waren die verheerenden Waldbrände von 2017 in ihrem Heimatland. Sollten sie Recht bekommen, könnte der EGMR die Regierungen der EU-Mitgliedsländer und der mitangeklagten Staaten Norwegen, Russland, Türkei, Schweiz und Großbritannien dazu auffordern, strengere Klimaziele zu beschließen und einzuhalten.

Die Gruppe älterer Frauen aus der Schweiz, die von Greenpeace ins Leben gerufen wurde, strebt danach, dass die Alpenrepublik ihre Treibhausgasemissionen stärker reduzieren muss. Die sogenannten Klimaseniorinnen behaupten, dass sie durch unzureichende Klimaschutzmaßnahmen in ihrem Recht auf Leben sowie auf Privat- und Familienleben beeinträchtigt werden. Im dritten Fall geht es um die Klage eines ehemaligen französischen Bürgermeisters. Er argumentiert, dass Frankreich nicht ausreichend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergriffen hat.

Warum die Urteile besonders sind

Die Klage der Schweizerinnen wird als die erste Klimaklage angesehen, die jemals vor dem EGMR verhandelt wurde. Straßburg hat wahrscheinlich selten einen so großen Prozess erlebt wie den der sechs portugiesischen Jugendlichen: Bei der Anhörung waren allein auf Seiten der gerügten Staaten 80 Anwälte vertreten. Es wird nun erwartet, dass weltweit ein großes Medieninteresse und eine starke Solidarität mit den Klimaaktivisten besteht. Die schwedische Aktivistin Greta Thunberg soll ebenfalls vor Ort sein.

Auch inhaltlich sind die Fälle spannend: Der EGMR hat sich zwar zuvor schon mit Umweltemissionen wie Lärm oder Luftverschmutzung auseinandergesetzt, aber noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes. «Wir hoffen auf ein Leiturteil, dass Klimaschutz eine menschenrechtliche Frage ist und nicht nur auf eine bloße Absichtserklärung», sagte die Klimaseniorin Stefanie Brander vor der Anhörung der Deutschen Presse-Agentur.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist Teil des Europarats und verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechtskonvention. Die Mitglieder des Europarats sind die EU-Staaten sowie andere große Länder wie die Türkei oder Großbritannien. Wenn dieses überstaatliche Gericht sich beispielsweise für strengere Klimaschutzvorgaben aussprechen würde, hätte dies auf jeden Fall eine große Signalwirkung.

Was die Urteile für Deutschland bedeuten könnten

Ein Urteil des EGMR bindet grundsätzlich nur das Land, das verurteilt wird. «Stellt das Gericht fest, dass Portugal oder die Schweiz Menschenrechte verletzt haben, hätte das für Deutschland lediglich indirekte Folgen», erklärt die Völkerrechtlerin Birgit Peters. Zum Beispiel könnte die Bundesrepublik unter der Menschenrechtskonvention dann genauso wie das gerügte Land verpflichtet sein, Treibhausgase weiter zu reduzieren, um das Leben und die Gesundheit der Menschen zu schützen. 

Die jungen Portugiesen haben nicht nur ihr Heimatland, sondern auch viele Länder des Europarats, einschließlich Deutschland, verklagt. Sollten die Richter feststellen, dass Deutschland ebenfalls die Menschenrechte der portugiesischen Jugendlichen durch unzureichenden Klimaschutz verletzt hat, könnte das Gericht Deutschland beispielsweise dazu verpflichten, die Bestimmungen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten, wie Peters sagt.

«Da die Bundesrepublik die Einhaltung dieser Verpflichtungen im aktuellen Klimaschutzgesetz umgesetzt hat, würde sich aber erst einmal nichts für Deutschland ändern.» Ändern würde sich demnach allein etwas, wenn die Reduktionsverpflichtungen der Staaten anders definiert würden, also die Richter Deutschland aufforderten, noch mehr CO2 zu reduzieren als bislang. Ob der Gerichtshof allerdings so weit geht, bleibt abzuwarten. 

Wie die Chancen stehen

Einige Beobachter hatten erwartet, dass zumindest die Klage der Jugendlichen sofort abgewiesen werden würde. Denn in der Regel müssen Betroffene den Instanzenweg in ihrem Heimatland durchlaufen, bevor der EGMR angerufen werden kann. Dies hatten die Portugiesen nicht getan.

Die Richter machten jedoch eine Ausnahme und verwiesen den Fall zusammen mit den anderen beiden Klagen an die Große Kammer. Dass die Klagen dort verhandelt wurden, spricht dafür, dass die Richter den Verfahren besondere Bedeutung beimessen und der Fall zumindest nicht ganz aussichtslos erscheint.

Einer der entscheidenden Punkte in allen drei Fällen wird die sogenannte Opfereigenschaft sein. Das bedeutet, dass man direkt oder indirekt von der potenziellen Menschenrechtsverletzung betroffen sein muss. Am Tag vor dem Urteil zeigten sich die Klägerinnen und Kläger nervös, aber kämpferisch: «Eines ist sicher: Wir werden nicht aufhören, egal, wie es ausgeht», sagte der 15-jährige André dos Santos Oliveira. 

dpa