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Jesidische Familie abgeschoben – Eilantrag lief parallel

Als der Abschiebeflug einer jesidischen Familie in den Irak in Vorbereitung ist, trifft ein Eilantrag gegen die Abschiebeandrohung ein. Sie hat Erfolg, doch die Familie war ausreisepflichtig.

Eine jesidische Familie aus Brandenburg ist abgeschoben worden, obwohl sie erfolgreich gegen die Ablehnung des Asylbescheids geklagt hatte (Archivbild).
Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Eine jesidische Familie mit vier minderjährigen Kindern aus Brandenburg wurde trotz eines erfolgreichen Eilantrags gegen die Abschiebung in den Irak abgeschoben. Der Sprecher des Brandenburger Innenministeriums bestätigte, dass die Familie am Dienstag von Leipzig aus abgeschoben wurde. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist für das Asylverfahren zuständig, während das Land Thüringen für die Abschiebung verantwortlich ist. Das Verwaltungsgericht Potsdam hob am Dienstag eine Entscheidung auf, die besagte, dass die Familie ausreisepflichtig sei. Dies wurde zuerst vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) berichtet.

Das Bundesamt erklärte, in jedem Fall werde individuell geprüft, ob ein Schutz nach dem Asylgesetz erteilt werde. «Dabei dürfen Integrationsleistungen, so löblich sie auch sind, nicht berücksichtigt werden», teilte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. «Bei der Zuerkennung von Schutztiteln geht es ausschließlich um die Gefahr, die Antragstellenden bei einer möglichen Rückkehr in ihr Herkunftsland droht.» Integrationsleistungen könnten aber eine Rolle bei der Entscheidung über Duldung eine Rolle spielen. Dazu könne das Bundesamt aber aufgrund fehlender Informationen keine Aussagen tätigen.

Gericht lehnte zunächst Eilantrag ab

Die sechsköpfige Familie, die laut RBB seit 2022 in Lychen in der Uckermark lebte, hat 2023 vor dem Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung ihres Antrags auf internationalen Schutz und die Androhung der Abschiebung geklagt. Da die Ansprüche auf Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz aus Sicht des Bamf offensichtlich nicht vorlagen, wurde der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Dies führte zu einer Ausreisepflicht innerhalb einer Woche. Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn weder Flüchtlingsschutz noch Asylberechtigung möglich sind und ernsthafter Schaden droht.

Die Familie versuchte durch einen Eilantrag die aufschiebende Wirkung der Klage zu erreichen, was das Verwaltungsgericht im April 2023 ablehnte. Somit war die Familie unabhängig vom Ausgang der Klage zur Ausreise verpflichtet. Im April 2025 wurde über die Klage auf Zuerkennung des internationalen Schutzes verhandelt. Das Urteil wurde der Familie bisher noch nicht zugestellt.

Familie vor Gericht erfolgreich

Am Dienstag reichte die Familie beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag ein, um den Eilbeschluss von April 2023 zu ändern. Die Abschiebung per Flug war jedoch bereits eingeleitet. Laut Flightradar startete das Flugzeug um 10.52 Uhr. Das Gericht hob die vorherige Entscheidung um 15.30 Uhr auf, da es aufgrund neuer Umstände Zweifel daran hatte, dass die Ablehnung des Flüchtlingsschutzes durch das Bamf als offensichtlich unbegründet rechtens war.

Das Gericht stellte fest, dass das Bedürfnis nach Rechtsschutz weiterhin besteht, da die Abschiebung noch nicht durchgeführt wurde und die Familie sich noch in der Transitzone des Flughafens Bagdad befindet. Der Antrag wurde um 12.17 Uhr beim Bamf eingereicht. Das Brandenburger Innenministerium hatte vor der Abschiebung beim Bundesamt angefragt, ob es Gründe dagegen gebe, was verneint wurde. Der genaue Zeitpunkt dieser Anfrage war zunächst unklar.

Sicherheitslage im Irak angespannt

Der Bundestag erkannte 2023 die Verbrechen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Jahr 2014 an den Jesidinnen und Jesiden als Völkermord an. Die Terrormiliz hatte es auf die Vernichtung der Minderheit abgesehen, die hauptsächlich in der nordirakischen Sindschar-Region lebt. Tausende Menschen wurden getötet, verschleppt, versklavt und misshandelt. Die Sicherheitslage im Irak bleibt trotz Jahrzehnten von Kriegen und politischen Unruhen weiterhin angespannt. Am Dienstag wurden 43 Menschen mit einem Abschiebeflug von Leipzig nach Bagdad in den Irak gebracht.

dpa