Knapp zwei Drittel sind Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Der Anstieg der Teilnehmerzahlen steht im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg und der Fluchtbewegung.
Jobcenter schickt über 230.000 Menschen zum Integrationskurs

Seit Anfang 2023 wurden etwa 234.300 Personen von den Jobcentern zum Integrationskurs geschickt. Etwa 154.000 Frauen und Männer, das sind knapp zwei Drittel, waren Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
Dies ergibt sich aus vorläufigen Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für den Zeitraum zwischen Anfang Januar 2023 und Ende Januar 2024, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Im Jahr 2022 waren es insgesamt etwa 340.000 neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterschiedlicher Nationalitäten, die zu einem Kurs zugelassen beziehungsweise verpflichtet wurden.
Der Grund für den starken Anstieg der Teilnehmerzahlen war zu jener Zeit der Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2024 und die darauffolgende Fluchtbewegung.
Bürgergeld-Empfänger können zu Teilnahme verpflichtet werden
In einem üblichen Integrationskurs gibt es sechs Sprachkursabschnitte und einen Orientierungsteil, insgesamt sind es 700 Unterrichtsstunden. Laut einem Sprecher der Jobcenter wurden allein im Januar dieses Jahres insgesamt knapp 18.000 Verpflichtungen und rechtlich unverbindliche Zulassungen zur Teilnahme an einem Integrationskurs ausgesprochen.
Im Gegensatz zu Asylbewerbern, die nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst nur Anspruch auf eine Versorgung gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine von Anfang an Bürgergeld und werden von den Jobcentern betreut. Sie können daher grundsätzlich dazu verpflichtet werden, an einem Integrationskurs teilzunehmen, wenn sie nicht über ausreichende Sprachkenntnisse für eine berufliche Tätigkeit verfügen und dies für sie zumutbar ist.
Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz, hält das Bürgergeld aufgrund der mit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2023 einhergehenden geringeren Sanktionsmöglichkeiten generell und auch mit Blick auf die Integration für kontraproduktiv. «Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit haben mir neulich bei einem Ortstermin geschildert, dass ihnen nun jegliche Handhabe fehlt, um Menschen dazu zu bewegen, arbeiten zu gehen beziehungsweise einen Integrationskurs zu absolvieren», sagte die CSU-Politikerin der dpa.
Bundesagentur: Leistungsminderung bei Nichtteilnahme möglich
Auf Nachfrage erklärte eine Sprecherin der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg, dass, wenn ein Leistungsberechtigter dazu aufgefordert wird, an einem Integrationskurs teilzunehmen und die verbindlich festgelegten Pflichten nicht erfüllt, zunächst die Gründe für diese Pflichtverletzung angehört werden müssen.
Für die erste Pflichtverletzung sei eine Leistungsminderung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs für einen Monat vorgesehen. Bei einer weiteren Pflichtverletzung sind es den Angaben zufolge 20 Prozent für zwei Monate. Im Wiederholungsfall könnten 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Die Sprecherin verwies zudem darauf, dass seit der Einführung des Bürgergeldes im Sozialgesetzbuch nicht mehr von «Sanktionen» die Rede ist, sondern von «Leistungsminderungen».
Unionspolitikerin regt neue Definition für zumutbare Arbeit an
«Das Bürgergeld ist eine Katastrophe», sagte Lindholz. Die Sanktionsmöglichkeiten seien durch die Reform «praktisch komplett verloren gegangen». Zudem steige die Höhe des Bürgergeldes dadurch, dass die erwartete Inflation vorweggenommen werde, schneller als die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen es ja immer eine Verzögerung gebe.
«Die Mitarbeiter in den Jobcentern sind nach meiner Wahrnehmung vielfach überarbeitet und total frustriert», berichtete die CSU-Politikerin. Beim Bürgergeld sehe sie einen großen Reformbedarf, und zwar nicht nur, weil es einen falschen Anreiz für Migration darstelle. «Auch die Frage, welche Arbeit man annehmen muss, gehört auf den Prüfstand.»
Laut einem Sprecher der BA wird die Anzahl der Fälle, in denen eine Leistungsminderung vom Jobcenter auf die verweigerte Teilnahme an einem Integrationskurs zurückzuführen ist, nicht gesondert statistisch erfasst. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist für die Durchführung der Integrationskurse verantwortlich.
Im Januar 2024 gab es bei der Bundesagentur für Arbeit etwa 519.000 erwerbsfähige Personen aus der Ukraine. Von ihnen waren rund 206.400 arbeitslos gemeldet. Gemäß der Statistik nahmen im Januar 124.467 ukrainische Staatsangehörige an einem Integrationskurs teil.








