Wie halten sie’s mit der Verfassungstreue? Diese Frage beschäftigt die Justiz – gerade mit Blick auf Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst.
Justiz-Thema: Zweifel an Verfassungstreue bei Referendaren
Angesichts aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen wollen Präsidentinnen und Präsidenten von Oberlandesgerichten stärker beobachten, ob angehende Juristen verfassungstreu sind. Sie erwarten eine Zunahme von Fällen, in denen daran Zweifel bestehen. «Wir erkennen eine Tendenz, dass das zunimmt und darauf wollen wir vorbereitet sein», sagte der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, Thomas Henrichs.
Er machte dabei auf Veröffentlichungen des Bundesverfassungsschutzes aufmerksam, die eine Zunahme von Personen zeigen, die in rechtsextremistischen und anderen extremistischen Bereichen aktiv sind. Henrichs äußerte sich während der Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Oberlandesgerichte, des Bayerischen Obersten Landgerichts und des Bundesgerichtshofs in Weimar, Thüringen. Das Thüringer OLG hat in diesem Jahr den Vorsitz.
Unterschiedliches Vorgehen in den Ländern
Bei der Konferenz wurde auch diskutiert, wie einheitlich in den verschiedenen Ländern mit dem Thema umgegangen werden könnte. Derzeit gibt es beispielsweise Unterschiede darin, ob eine Erklärung zur Verfassungstreue bei der Bewerbung für das Rechtsreferendariat ausdrücklich gefordert wird oder nicht, erklärte Henrichs.
«Es ist aus unserer gemeinsamen Sicht jetzt Zeit, den Rechtsstaat resilient zu machen gegen Angriffe von außen, aber auch von innen», betonte die Präsidentin des OLG Celle, Stefanie Otte. Sie warb dafür, Demokratiebildung schon im Referendariat einen größeren Raum zu geben als bisher. So könnte etwa die Bedeutung von Richtern im Nationalsozialismus verstärkt thematisiert werden, schlug Otte vor.
Bekannter Fall ausschlaggebend
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Oktober 2024. Das Gericht in Leipzig stellte dabei klar, dass Rechtsreferendare Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht erfüllen müssen und sich insbesondere nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung betätigen dürfen. In dem konkreten Fall ging es um einen bei der rechtsextremen Kleinstpartei «Der III. Weg» aktiven Mann, der sich für den juristischen Vorbereitungsdienst in Bayern beworben hatte und abgelehnt worden war.