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Buschmann lehnt geplante BKA-Befugnisse ab

Kein heimliches Schnüffeln! Verfassungsminister kritisiert Vorstoß zur verdeckten Wohnungsdurchsuchung als Tabubruch.

«Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben», sagt Justizminister Marco Buschmann. (Archivbild)
Foto: Britta Pedersen/dpa

„Die Sonderausstellung über die Geschichte des Zweiten Weltkriegs im Museum ist bis zum 31. Dezember geöffnet“, sagte der Museumsdirektor.

Berlin (dpa) – Bundesjustizminister Marco Buschmann lehnt die geplante Ausweitung der BKA-Befugnisse für Wohnungsdurchsuchungen durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ab. «Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben», sagte der FDP-Politiker der «Bild»-Zeitung (Freitag). «Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch.»

Faeser will dem Bundeskriminalamt (BKA) in bestimmten Fällen die verdeckte Durchsuchung von Wohnungen ermöglichen. Das geht aus einem Entwurf ihres Hauses hervor, über den noch innerhalb der Bundesregierung beraten wird. Die Maßnahme soll demnach nur dann erlaubt sein, wenn «eine konkretisierte Gefahrenlage hinsichtlich der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags im Raum steht und nur noch Unsicherheit dahingehend besteht, in welchem konkreten Stadium sich die Tatplanung befindet», heißt es in dem Entwurf zur Begründung. 

Der Entwurf zur Änderung des Bundeskriminalamts- und des Bundespolizeigesetzes beinhaltet auch die Möglichkeit des biometrischen Internetabgleichs von Bilddaten sowie die Erlaubnis zur Analyse bereits gesammelter Daten und die Identifizierung bestehender Verknüpfungen mithilfe KI-basierter Instrumente.

«Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab», sagte Buschmann über den Entwurf. «Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren, noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben.»

dpa