Schon ein einzelner Hasskommentar soll reichen: Die Bundesregierung will ein härteres Vorgehen gegen Ausländer ermöglichen, die Terrortaten gutheißen. Ein Auslöser ist der Messerangriff von Mannheim.
Kabinett berät über Ausweisung nach Terrorverherrlichung

Ausländer, die terroristische Taten befürworten, sollen in Zukunft einfacher ausgewiesen und dann abgeschoben werden können. Das Bundeskabinett wird heute über eine von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) geplante Reform entscheiden, die Ausweisungen bereits nach der Zustimmung zu einer einzelnen terroristischen Straftat ermöglichen soll.
Aus Regierungskreisen hieß es, damit könne schon ein einzelner Kommentar, der eine solche Tat verherrlicht oder gutheißt, ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen. «Islamistische Hetzer, die geistig in der Steinzeit leben, haben in unserem Land nichts zu suchen», sagte Faeser den Zeitungen der Funke Mediengruppe. «Wer keinen deutschen Pass hat und hier terroristische Taten verherrlicht, der muss – wo immer möglich – ausgewiesen und abgeschoben werden.»
Die Antwort der Bundesregierung auf Hasspostings im Netz erfolgt beispielsweise nach dem Angriff der Hamas auf Israel oder nach dem tödlichen Messerangriff auf eine islamkritische Veranstaltung in Mannheim, bei dem Ende Mai ein Polizeibeamter von einem Mann aus Afghanistan getötet wurde.
Mehr als 10.700 Hasspostings seit Hamas-Angriff gelöscht
«Auch in Deutschland wurden die barbarischen Terrorangriffe der Hamas auf Israel auf widerwärtigste Weise in sozialen Medien gefeiert», so Faeser. «Die furchtbare islamistische Messerattacke in Mannheim, bei der der junge Polizeibeamte Rouven Laur getötet wurde, wurde ebenso von manchen im Netz verherrlicht.» Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Gesetzesverschärfung nach der Attacke von Mannheim in einer Regierungserklärung angekündigt.
Es wird angenommen, dass der deutsche Staat ein besonders schwerwiegendes Interesse an einer Ausweisung hat, wenn jemand bestimmte Straftaten in einer Weise billigt und belohnt, die den öffentlichen Frieden stören könnte. Daher ist es nicht erforderlich, auf eine strafrechtliche Verurteilung zu warten, bevor eine Ausweisung erfolgt.
«Wir gehen hart gegen islamistische und antisemitische Hasskriminalität im Netz vor», sagte Faeser den Funke-Zeitungen. Das Bundeskriminalamt habe seit dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 mehr als 10.700 Hasspostings löschen lassen, «um diese immer neuen Wellen des Hasses zu stoppen». Solche Postings ließen nicht nur jede Menschlichkeit vermissen. Eine solche Verrohung im Netz schüre auch ein Klima der Gewalt, das Extremisten zu neuen Gewalttaten antreiben könne.








