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Kabinett beschließt deutschen Rahmen für EU-Asylreform

Bis Juni 2026 müssen die Mitgliedstaaten die Regeln der EU-Asylreform umsetzen. Die Bundesregierung hat dafür jetzt einen ersten Schritt gemacht.

Bootsmigranten sollen künftig direkt an den EU-Außengrenzen.
Foto: Francisco Seco/AP/dpa

Damit die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland fristgerecht umgesetzt werden kann, hat die Bundesregierung zwei dafür notwendige Gesetzesänderungen beschlossen. Das Bundesinnenministerium teilte am Mittwoch mit, laut Kabinettsbeschluss würden die rechtlichen Grundlagen für das EU-Reformpaket in Deutschland «eins zu eins umgesetzt». 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) plant, die GEAS-Regelung für die sogenannten Außengrenzverfahren an deutschen Flughäfen noch vor der EU-rechtlichen Umsetzungsfrist Mitte 2026 umzusetzen. Eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern ist aufgrund der benötigten Unterbringungskapazitäten erforderlich.

Festgelegt wurde in den nun beschlossenen Gesetzentwürfen den Angaben zufolge außerdem, dass in Fällen, in denen Deutschland beabsichtigt, Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge aus einem anderen europäischen Staat aufzunehmen, durch persönliche Anhörungen sichergestellt wird, dass Menschen, die eine Sicherheitsgefahr darstellen, erkannt und nicht übernommen werden. Bei Gefahren für Sicherheit und Ordnung soll es zudem keine Ausreisefrist geben, «sondern die schnellstmögliche Ausweisung und Rückführung erfolgen».

Faeser: Signal an Europa

Mit dem Kabinettsbeschluss werde ein wichtiges Signal gesetzt in Europa, «dass Deutschland das neue Recht schnell und umfassend umsetzt», sagte Faeser. Sie wolle sich auch auf europäischer Ebene weiter für eine zügige Umsetzung der Reform in allen Mitgliedstaaten einsetzen. 

Die GEAS-Reform, die von den EU-Staaten beschlossen wurde, legt fest, dass die Mitgliedstaaten bis Juni 2026 Zeit haben, um sie umzusetzen – bis dahin bleiben die bisherigen Regeln europaweit gültig. Dazu gehört die Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden. Asylbewerber mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent in der gesamten EU müssen ihr Verfahren an der EU-Außengrenze durchlaufen.

Laut Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) haben im Verlauf der ersten neun Monate dieses Jahres etwa 179.000 Personen erstmals in Deutschland einen Asylantrag eingereicht.

dpa