Ein Deutscher kann den Aufenthalt einer ausländischen Mutter sichern, wenn er die Vaterschaft ihres Kindes anerkennt. Doch was, wenn der vermeintliche Vater gar nicht der echte ist?
Kabinett beschließt harte Maßnahmen gegen Scheinväter

Die Bundesregierung plant, härter gegen Scheinvaterschaften vorzugehen, um das Aufenthaltsrecht zu sichern. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesinnen- und Bundesjustizministeriums soll heute vom Kabinett beschlossen werden, wie der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
Laut Regierungskreisen geht es um Situationen, in denen Männer die Vaterschaft für ein Kind annehmen, obwohl sie keine genetische oder soziale Verbindung dazu haben. Die Anerkennung dient ausschließlich der Sicherung des Aufenthaltsrechts für jemanden, der keinen Anspruch darauf hat – insbesondere, indem das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhält. Es wird oft Geld im Gegenzug gezahlt. Nach dem Kabinettsbeschluss ist der Bundestag am Zug.
Bisherige Verbote und Reformen nicht effektiv genug
„Scheinvaterschaften sind bereits heute verboten, aber die Behörden haben derzeit Schwierigkeiten, effektiv dagegen vorzugehen, so die zuständigen Ministerien. Seit 2008 hat der Gesetzgeber bereits zweimal versucht, einen Riegel vor Scheinvaterschaften zu schieben. Die erste Reform wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt – aufgrund der Härte für Kinder, die dadurch staatenlos werden könnten. Die zweite Reform, die Notare und Jugendämter auffordert, vermutete Missbrauchsfälle an die Ausländerbehörden zu melden, hat sich als wenig wirksam erwiesen. Denn Missbrauchsfälle werden, wenn überhaupt, meist erst spät erkannt. Dies liegt laut Justiz- und Innenministerium daran, dass Notare und Jugendämter nicht über Informationen verfügen, die sie misstrauisch machen könnten. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.“
Stattdessen soll künftig vor der Eintragung der Vaterschaft die Ausländerbehörde zustimmen müssen, falls es ein «ausländerrechtliches Gefälle» gibt zwischen den tatsächlichen oder vermeintlichen Eltern – wenn also zum Beispiel der «Vater» deutscher Staatsbürger ist, die Mutter aber keinen sicheren Aufenthaltstitel hat. Stimmt die Ausländerbehörde nicht zu, soll das Standesamt den Eintrag des Mannes in den Geburtseintrag ablehnen.
Ausnahmen bei Nachweis der biologischen Vaterschaft oder Verantwortungsübernahme
Wenn der Mann seine biologische Vaterschaft nachweisen kann, entfällt eine Prüfung auf möglichen Missbrauch. Wenn es klare Anzeichen gibt, dass der Mann Verantwortung für das Kind übernimmt oder wenn er zum Beispiel schon länger als sechs Monate mit der Mutter zusammenwohnt, soll die Ausländerbehörde in der Regel davon ausgehen, dass es sich um den Vater handelt.
Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine erfolgreiche Anerkennung falsch war, könnte sie möglicherweise innerhalb von fünf Jahren widerrufen werden. Eine erfolgreiche Täuschung der Behörden soll zukünftig als strafbar gelten.
Laut der Bundesregierung wurden von den Ausländerbehörden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 1769 Verdachtsfälle untersucht und 290 falsche Anerkennungen identifiziert. Es wird vermutet, dass das tatsächliche Ausmaß wahrscheinlich viel größer ist.








