Die schon besiegelte Neuaufstellung der Krankenhäuser soll noch an einigen Stellen geändert werden. Nach einigem Gezerre sind die Pläne auf dem Weg.
Kabinett billigt Nachbesserungen an Klinikreform

Während der Umsetzung der umstrittenen Krankenhausreform sollen flexiblere Vorgaben eingeführt werden. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken verabschiedet, der unter anderem mehr Spielraum für Ausnahmen und Kooperationen sowie längere Übergangsfristen vorsieht. Die CDU-Politikerin betonte, dass die Reformziele einer verbesserten Bündelung von Leistungen und einer höheren Qualität in der Versorgung unverändert bleiben. Durch die vorgenommenen Änderungen soll die Reform nun jedoch praxistauglicher gestaltet werden.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die noch von der Ampel-Koalition gegen Proteste durchgesetzte Reform nachzubessern. Sie trat Anfang 2025 in Kraft und soll bis 2029 umgesetzt werden. Das Netz der 1.700 Kliniken dürfte damit kleiner werden. Ziel ist auch, den finanziellen Druck zu immer mehr Fällen zu mildern. Basis der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen neue «Leistungsgruppen» sein. Sie sollen Behandlungen genauer beschreiben und einheitliche Qualitätsvorgaben bei Personal und Erfahrung gewährleisten.
Reform fiel durch «Praxischeck»
Warken sagte, die ursprüngliche Reform habe an verschiedenen Stellen «den Praxischeck nicht bestanden». Änderungen geben solle es daher nun etwa, um unerwünschte Verwerfungen bei der Versorgung auf dem Land zu vermeiden. Das Gesetz solle zudem dafür sorgen, dass Krankenhäusern genügend Zeit bleibe, die neuen Qualitätsvorgaben auch umzusetzen. Der Entwurf geht jetzt an den Bundestag, zustimmungsbedürftig im Bundesrat ist das Gesetz nicht.
Speziell in ländlichen Gebieten sollen erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Kliniken ermöglicht werden. Die für die Planung verantwortlichen Länder sollen nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Vorgaben zur Erreichbarkeit gebunden sein. Anstelle von 65 Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätskriterien wird es nun nur noch 61 geben. Mehrere Änderungen bei der Vergütung sollen jeweils ein Jahr später in Kraft treten.
Förder-Milliarden nicht von gesetzlichen Kassen
Mit dem Gesetz soll auch umgesetzt werden, dass ein Förderfonds für die Neuordnung des Standortnetzes nicht wie geplant aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden soll. Statt dessen soll der über zehn Jahre vorgesehene Anteil von bis zu 2,5 Milliarden Euro pro Jahr vom Bund übernommen werden – und zwar aus Mitteln des schuldenfinanzierten Sondervermögens von 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur.