Das Bürgergeld ist die wohl größte Sozialreform der Ampel. Doch vielen gilt es als zu großzügig. Keine zwei Jahre nach seinem Start wird das Bürgergeld verschärft.
Bürgergeld-Sanktionen sollen verschärft werden
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Regeln für Bürgergeld-Empfänger zu verschärfen. Bei der Ablehnung von Arbeit drohen bald höhere Strafen. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss ab sofort mit einer deutlich höheren Kürzung der Grundsicherung von 30 Prozent für drei Monate rechnen. Wer Termine im Jobcenter ohne Grund versäumt, erhält eine Leistungskürzung von 30 Prozent anstelle der bisherigen 10 Prozent für einen Monat.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, wer nicht mitziehe oder durch Schwarzarbeit betrüge, «muss mit härteren Konsequenzen rechnen». Die Änderungen sollen im üblichen Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag beschlossen werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Heil: «Vermittlung bleibt der Kern»
Auch Personen, die Bürgergeld beziehen und Schwarzarbeit geleistet haben, sollen weniger Leistungen erhalten. Die Jobcenter müssen Verdachtsfälle von Schwarzarbeit an die Zollverwaltung melden. Heils Entwurf – eine sogenannte Formulierungshilfe – zielt darauf ab, die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der geplanten Wachstumsinitiative der Koalition umzusetzen.
Das Ziel: «Mehr Verbindlichkeit, mehr Arbeitsmarktintegrationen und mehr Fairness im Sozialstaat», so Heils Ministerium. «Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen», betonte Heil. Beim Nachschärfen würden «wertvolle Hinweise aus der Praxis» umgesetzt.
Vermögen wird nur noch sechs Monate geschont
Durch zusätzliche Maßnahmen sollen in Zukunft Personen mit höherem Vermögen grundsätzlich dieses für ihren eigenen Lebensunterhalt verwenden. Die Karenzzeit, in der das Vermögen unberührt bleibt, soll daher von zwölf auf sechs Monate verkürzt werden. Zusätzlich sollen Langzeitarbeitslose durch eine Anschubfinanzierung unterstützt werden, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und es schaffen, dauerhaft auf den Bezug von Bürgergeld zu verzichten.
Bis zu drei Stunden Pendeln zumutbar
Um einige Arbeitsmöglichkeiten nicht sofort auszuschließen, sollten auch Arbeitsplätze in größerer Entfernung als angemessen betrachtet werden. Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden sollten grundsätzlich 2,5 Stunden Pendelzeit zumutbar sein, und bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden bis zu drei Stunden Pendelei. Es sollen jedoch Ausnahmen für Pflegende und Erziehende gelten.
Es soll auch ermöglicht werden, dass Erprobungen bei einem anderen Arbeitgeber vor einem geplanten Arbeitsplatzwechsel stattfinden. Ein neues Förderinstrument namens Integrationspraktikum wird für Geflüchtete eingeführt.
Viele Ukrainer noch ohne Deutsch
Arbeitgeber können künftig einen Zuschuss erhalten, wenn sie Geflüchteten bei erschwerter Beschäftigungsaufnahme Einstellungschancen bieten und sie dann zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen. Hintergrund sind vor allem die vielen Ukrainerinnen und Ukrainer im Bürgergeld. Mit dem «Job-Turbo» sollen die Einstellung der Geflüchteten beschleunigt werden. Doch viele Arbeitgeber erwarten zumindest grundständige Deutschkenntnisse bei den Betroffenen.
Erst am Montag hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mitgeteilt, dass die Anzahl der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland mit Arbeit auf 266.000 gestiegen sei. Dies entspricht einem Anstieg um 71.000 bis Juli im Vergleich zum Vorjahr. Bei den Menschen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern waren 704.000 beschäftigt, was ebenfalls einem Zuwachs von 71.000 im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Scholz sagte: «Der Job-Turbo hat seit Oktober 2023 zu diesem Anstieg beigetragen.» Er wertete Heils Offensive als Erfolg. Zugleich könnten Regierung und weitere Beteiligte noch besser werden, mahnte der Kanzler. Laut Tabelle der Bundesagentur für Arbeit waren im vergangenen Jahr knapp 65 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer im Bürgergeldbezug.
Genehmigung auch ohne Stempel
Auch juristisch ist geplant, die Anstellung von Geflüchteten mit Duldung zu vereinfachen: Eine Arbeitserlaubnis, die von der oft überlasteten Ausländerbehörde ausgestellt wird, könnte unter bestimmten Umständen auch ohne Stempel als genehmigt gelten.