Geld für Erzieherstellen, Öffnungszeiten, Verpflegung, Bewegung, Sprachentwicklung und Fachkräftegewinnung; regionale Unterschiede in Personalbedarf.
Milliarden für Kitas: Bundesmittel für bessere Betreuung

In den nächsten beiden Jahren erhalten die Länder jeweils rund zwei Milliarden Euro vom Bund für ihre Kitas, um das Betreuungsangebot zu verbessern. Das Bundeskabinett hat diesen Beschluss bereits am Dienstag im Umlaufverfahren gefasst, wie das Bundesfamilienministerium am Mittwochmorgen bekannt gab. Der Gesetzentwurf zur Fortschreibung des sogenannten Kita-Qualitätsgesetzes muss nun noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Geld vor allem für Personalgewinnung
Laut Ministerium sollen die Gelder für zusätzliche Erzieherstellen verwendet werden, um den Betreuungsschlüssel zu verbessern, die Öffnungszeiten zu erweitern und die Kita-Leitungen zu stärken. Auch die Bereiche Verpflegung, Bewegung, Sprachentwicklung und Kindertagespflege können davon profitieren. Es muss jedoch mindestens eine Maßnahme zur Fachkräftegewinnung und -sicherung umgesetzt werden. Dies könnte beispielsweise eine Erweiterung der Ausbildungskapazitäten oder Investitionen in den Quereinstieg oder die Weiterqualifizierung sein.
Personallücke im Westen – möglicher Überhang im Osten
In den verschiedenen Bundesländern sieht die Situation unterschiedlich aus. Im Westen wird nach Schätzungen von Experten an der TU Dortmund bis zum Jahr 2030 von einem Mangel an Fachkräften in Kitas von bis zu 90.000 Personen ausgegangen. In den ostdeutschen Bundesländern könnte es hingegen aufgrund sinkender Kinderzahlen sogar zu einem Überschuss an Personal kommen. Das Ministerium schlägt vor, Bundesmittel zu nutzen, um das bestehende Personal zu halten und in die Verbesserung der Qualität zu investieren.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) nannte es wichtig, dass es trotz knapper Kassen gelungen sei, für die kommenden zwei Jahre wieder rund vier Milliarden Euro für die Kitas bereitzustellen. «Das ist ein starkes Signal für bessere Kita-Qualität in Deutschland. Ob Kinder in München, in Halle oder Gelsenkirchen aufwachsen: unser Ziel sind gleichwertige Standards bei der frühkindlichen Bildung in allen Kitas.»
Geld nur noch übergangsweise für niedrigere Kita-Gebühren nutzbar
Die Mittel dürfen in Zukunft nicht mehr für eine Verbesserung der räumlichen Gestaltung genutzt werden. Laut Ministerium dürfen sie nur noch bis Ende 2025 zur Absenkung der Kita-Beiträge verwendet werden. Es wird jedoch nicht erwartet, dass die Kita-Gebühren erhöht werden. Nur sechs Bundesländer – Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen – nutzen die Bundesmittel überhaupt, um niedrigere Kita-Beiträge zu finanzieren. Das Familienministerium wies bereits darauf hin, dass zum Beispiel das Land Berlin, in dem die Kita weitgehend kostenfrei ist, eigene Mittel dafür einsetzt.
Fortsetzung von Giffeys «Gute-Kita-Gesetz»
Eigentlich sind Kitas, wie Schulen, Sache der Länder. Unter der früheren Familienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte der Bund damit begonnen, die Länder hier finanziell besonders zu unterstützen. Giffey taufte das entsprechende Gesetz damals «Gute-Kita-Gesetz». Der Kern: Der Bund überließ den Ländern 5,5 Milliarden aus den Einnahmen der Umsatzsteuer. Diese verpflichteten sich im Gegenzug, das Geld in bestimmte Verbesserungen ihrer Kitas zu stecken. Ende 2022 lief das Gesetz aus. Die Ampel-Regierung beschloss eine Anschlussfinanzierung für 2023 und 2024 von jeweils zwei Milliarden Euro pro Jahr und einigte sich schließlich Anfang Juli in der langen Nachtsitzung zum Haushalt darauf, die Förderung auch 2025 und 2026 fortzusetzen.
Keine bundeseinheitlichen Kita-Standards
Der Gesetzentwurf legt, anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, keine bundeseinheitlichen Standards für die Kindertagesbetreuung fest. Dies sei wegen unterschiedlicher Ausgangsvoraussetzungen derzeit noch nicht realisierbar, hätten die Länder signalisiert. Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) erklärte denn auch nach dem Kabinettsbeschluss in Berlin, sie begrüße ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf die vielfältigen Ausgangslagen in den Ländern berücksichtige, «denn zu strenge bundesweite Standards würden weder unseren Kindern noch deren Eltern helfen, wenn derzeit vor Ort schlichtweg das Personal fehlt, um diese tatsächlich umzusetzen».








