Die Koalition hat ihren Streit über die Einführung der bundesweiten Bezahlkarte für Flüchtlinge beigelegt, das Kabinett wird wohl grünes Licht geben. Die Ausgestaltung bleibt dennoch Sache der Länder.
Kabinett will Regelung zu Bezahlkarte beschließen

Die Einführung der bundesweiten Bezahlkarte für Flüchtlinge steht kurz bevor. Nachdem die Ampel-Koalition ihren Streit beigelegt hat, plant das Bundeskabinett heute, grünes Licht zu geben. Die entsprechende Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums soll im Umlaufverfahren vom Kabinett beschlossen werden, wie aus Regierungskreisen der dpa zu erfahren war.
Zuletzt hatte es Bedenken bei den Grünen gegeben. Doch aus dem von den Grünen geführten Bundeswirtschaftsministerium hieß es nun: «Die Bezahlkarte ist sinnvoll, um zu verhindern, dass Geld ins Ausland überwiesen wird. Entsprechend wird der Formulierungshilfe für die Einführung einer bundesweit einheitlichen Gesetzesgrundlage für die Bezahlkarte zugestimmt.» Zuvor hatten «Bild» und das Nachrichtenportal «Table Media» darüber berichtet.
Kretschmer will bundeseinheitliche Regelung
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat die Einigung der Ampel-Koalition im Grundsatz begrüßt. „Nun kommt es auf die genauen Details an“, sagte er der dpa in Chemnitz. Die Bezahlkarte sei wichtig, um Transferzahlungen Geflüchteter in ihre Herkunftsländer zu erschweren. Eine bundeseinheitliche Regelung schaffe Rechtsklarheit.
Am Ende des Monats Januar hatten 14 von 16 Bundesländern beschlossen, gemeinsam ein Vergabeverfahren für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber abzuschließen, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern entscheiden sich jedoch für eigene Wege, planen aber auch die Einführung einer Bezahlkarte.
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege
Das Innenministerium in Schwerin hat Mitte Februar die europaweite Ausschreibung gestartet. Die Abgabefrist für Angebote endet am 19. März. In Bayern soll im März laut dem Landesinnenministerium ein Pilotversuch in den drei Landkreisen Fürstenfeldbruck, Günzburg und Traunstein sowie in der kreisfreien Stadt Straubing beginnen. Die landesweite Einführung wird für das zweite Quartal angestrebt. In Thüringen haben die Landkreise Greiz und Eichsfeld bereits im Dezember Modellversuche mit Bezahlkarten gestartet.
Die Karte wird verwendet, um sicherzustellen, dass Asylbewerber kein Geld an Schlepper oder ins Ausland an ihre Familie oder Freunde überweisen. Laut der Grünen-Bundestagsfraktion könnte die Karte auch ohne bundesgesetzliche Regelung eingeführt werden. Die Bundesländer bestanden jedoch darauf, dass das Bundesgesetz klarstellt, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, falls es eine Klage gegen die Karte gibt. Sowohl die Koalitionspartner SPD und FDP als auch die Grünen drängten auf Zustimmung.
Ausgestaltung soll den Ländern obliegen
Die Bezahlkarte soll nun explizit als Option im Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen werden. Jedes volljährige leistungsberechtigte Mitglied eines Haushaltes soll eine eigene Bezahlkarte erhalten. Die genaue Gestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der Länder, die sich in einer Arbeitsgruppe auf Mindeststandards geeinigt haben. Die geplante Bundesregelung muss jedoch noch vom Bundestag verabschiedet werden.
Die Vereinbarung umfasst Prüfungen zu Einzelheiten: Dies betrifft beispielsweise Asylbewerber, die bereits seit einiger Zeit in Deutschland leben und arbeiten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren und staatliche Leistungen in Form und Höhe erhalten, die dem Bürgergeld entsprechen (Analogleistungen). Es wird diskutiert, ob sie von der Bezahlkarte ausgenommen werden sollen.
Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte der dpa, die vorgesehenen Prüfungen werde man nun vornehmen. «Bezahlkarten dürfen aber nicht dazu führen, dass Menschen davon abgehalten werden, sich in Deutschland zu integrieren und Teil unserer Gesellschaft zu werden, gerade wenn sie dauerhaft hier leben», sagte Audretsch.








