Für den Schutz ihrer Anlagen sind die Betreiber kritischer Infrastruktur verantwortlich. Da das Wohlergehen vieler Menschen davon abhängt, dass bei ihnen alles läuft, soll es aber klare Regeln geben.
Kabinett will Vorgaben für Infrastruktur-Schutz beschließen
Das Kabinett will an diesem Mittwoch einen Entwurf für ein «Kritis-Dachgesetz» beschließen, das Regeln zum Schutz von Energieunternehmen, Flughäfen und anderen großen Infrastruktur-Einrichtungen vorsieht. Wen sich Betreiber nicht daran halten, sollen sie künftig mit Bußgeldern rechnen müssen. Das Gesetz schreibt eine Registrierung sowie die Erarbeitung von Plänen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit vor. Außerdem sollen die Betreiber verpflichtet werden, Störfälle zu melden.
Gemäß dem Gesetz gehören elf Sektoren zur kritischen Infrastruktur (Kritis): Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Ernährung, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik, Telekommunikation und Weltraum. Das neue Gesetz sieht erstmals sektorübergreifende Vorgaben vor, um die Resilienz dieser Infrastrukturen zu stärken. Betreiber sind verpflichtet, alle potenziellen Gefahren zu berücksichtigen, von Naturkatastrophen über menschliches Versagen bis hin zu Sabotageakten.
Zur kritischen Infrastruktur gehören Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland von Bedeutung sind und über 500.000 Menschen versorgen. Es werden auch gegenseitige Abhängigkeiten berücksichtigt – beispielsweise sind Transportwege für die Versorgung mit Nahrungsmitteln unerlässlich.
Gesetzentwurf setzt EU-Richtlinie um
Um die Anforderungen der EU-Schutzrichtlinie zu erfüllen, sollte das Kritis-Dachgesetz eigentlich bis spätestens Oktober 2024 in Kraft treten. Laut dem vorliegenden Entwurf des Bundesinnenministeriums müssen Betreiber von kritischen Infrastrukturanlagen sich bis spätestens 17. Juli 2026 auf einer gemeinsamen Plattform des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Bis Mai 2027 haben die Betreiber dann Zeit, um angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um ihre Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Trinkwasser und anderen essentiellen Gütern wird durch Anlagen der kritischen Infrastruktur jederzeit gewährleistet. Gemäß den Plänen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sollen die strengeren Schutzvorschriften sowohl staatliche Einrichtungen als auch private Unternehmen einer bestimmten Größenordnung betreffen.