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Karlsruhe prüft Recht der AfD auf Ausschussvorsitzende

Früher wurden Posten im Bundestag nach einer Wahl meist ohne großes Aufsehen verteilt. Seit die AfD im Plenum sitzt, ist das anders. Nun verhandelt das höchste deutsche Gericht dazu.

Das höchste deutsche Gericht will heute dazu verhandeln: Die AfD-Fraktion kämpft am Bundesverfassungsgericht um die Vorsitze in mehreren Bundestagsausschüssen.
Foto: Uli Deck/dpa

Die AfD-Fraktion streitet vor dem Bundesverfassungsgericht um die Vorsitze in mehreren Bundestagsausschüssen. Das höchste deutsche Gericht wird heute in Karlsruhe darüber verhandeln. In der eintägigen Verhandlung wird unter anderem das Recht der Fraktionen auf Ausschussvorsitze sowie die Zulässigkeit einer Wahl und Abwahl des Vorsitzes diskutiert. Ein Urteil wird erst einige Monate nach der Verhandlung erwartet.

Der AfD-Politiker Stephan Brandner kritisierte vorab, die anderen Fraktionen täten vor allem bei Auslandsbesuchen so, als würde in Deutschland die Opposition, also auch die AfD, demokratisch behandelt. «Das ist aber falsch», sagte der Zweite Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion. «Grundsätzlich wird uns nämlich nahezu jede Form der Partizipation zumindest schwer, wenn nicht unmöglich gemacht.» 

Die Bundestagsausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden tatsächlich im Ältestenrat ausgehandelt. Wenn es – wie nach der Wahl im September 2021 – keine Einigung gibt, wird eine Zugriffsreihenfolge basierend auf der Stärke der Fraktionen berechnet. Gemäß dieser Reihenfolge dürfen die Fraktionen abwechselnd Ausschüsse auswählen. Die AfD erhielt so den Vorsitz im Innen- und Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit.

AfD-Kandidaten fielen durch

Normalerweise benennen die Fraktionen dann den Vorsitz – nur bei Widerspruch wird gewählt. Entsprechend gab es am 15. Dezember 2021 in allen drei Ausschüssen geheime Wahlen und alle drei AfD-Kandidaten verfehlten die erforderliche Mehrheit deutlich. Ein zweiter Anlauf am 12. Januar 2022 endete mit dem gleichen Ergebnis. Aktuell leiten die stellvertretenden Vorsitzenden die betroffenen Ausschüsse.

Ein Antrag auf Eilentscheidung am Verfassungsgericht, die genannten AfD-Kandidaten vorläufig als Vorsitzende einzusetzen, war nicht erfolgreich. Im Beschluss vom Mai 2022 stellte der Zweite Senat jedoch fest, dass es möglich sei, dass das Recht auf gleichberechtigte Mitwirkung auch den Zugang zu einem Leitungsamt umfasse.

Es sei also «nicht von vornherein völlig ausgeschlossen», dass Rechte der Fraktion verletzt seien. Im Hauptsacheverfahren sei unter anderem zu klären, ob die Geschäftsordnung des Bundestags eine freie Wahl der Vorsitze zulasse und ob Rechtspositionen der AfD-Fraktion aus dem Grundgesetz beeinträchtigt sein könnten.

Ausschussvorsitzende haben bedeutende Position

Eine weitere Klage der AfD wird verhandelt, in der es um die Abwahl von Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses im November 2019 geht. Nach mehreren selbst verursachten Skandalen wurde er abgesetzt – ein einmaliger Vorfall in der Geschichte des Bundestags. Das Gericht lehnte im Mai 2020 einen Eilantrag der Fraktion auf die Wiedereinsetzung Brandners ab, mit der Begründung, dass die AfD ihre Benachteiligung durch die Benennung eines anderen Kandidaten mindern könne. Es wies jedoch auch auf den Grundsatz der Gleichbehandlung der Fraktionen hin. Eine effektive Opposition sollte nicht von der Gunst der Mehrheit abhängig sein.

In den Ausschüssen sitzen Abgeordnete aus den im Bundestag vertretenen Parteien. Sie beraten Fachthemen und bereiten Beschlüsse im Plenum vor. Die Zuständigkeit der Ausschüsse entspricht in den meisten Fällen jener der Bundesministerien, für Themen des Gesundheitsministeriums beispielsweise ist also der Gesundheitsausschuss zuständig. «Die Ausschussvorsitzenden haben eine bedeutende Position», heißt es auf der Internetseite des Bundestags. «Sie bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie.» 

Kein Recht auf Präsidiumsposten

Der Konflikt um hohe Ämter im Bundestag, den die AfD mit den anderen Fraktionen am Verfassungsgericht austrägt, ist nicht der einzige. Es gab auch bereits Streit um einen Posten im Bundestagspräsidium. Die anderen Parteien hatten allen AfD-Kandidatinnen und -Kandidaten für einen der Stellvertreterposten in verschiedenen Abstimmungen die erforderliche Mehrheit verweigert. Im März 2022 entschied das Gericht, dass das Recht zur gleichberechtigten Berücksichtigung unter dem Vorbehalt der Wahl durch die übrigen Abgeordneten steht. Einen uneingeschränkten Anspruch auf einen Platz im Präsidium gebe es nicht.

Brandner sagte, im Grundgesetz heiße es, der Bundestag wähle den Präsidenten und seine Stellvertreter. Nach der Geschäftsordnung des Bundestags habe zudem jede Fraktion einen Anspruch auf mindestens einen Vizepräsidenten. Zu den Ausschussvorsitzen sei im Grundgesetz nichts zu finden. Die Geschäftsordnung mache aber deutlich, dass diese nicht gewählt, sondern nach den Vereinbarungen im Ältestenrat «bestimmt» werden, erläuterte Brandner. «Die Regelungen zu den Ausschussvorsitzenden sind also noch deutlicher zu unseren Gunsten, als die zu den Vizepräsidenten.»

dpa