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Karlsruhe weist BSW-Anträge auf Neuauszählung der Wahl ab

Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist bei der Bundestagswahl sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Das wollte die Parteigründerin nicht hinnehmen.

Parteigründerin Sahra Wagenknecht wollte in Karlsruhe eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen. (Archivbild)
Foto: Carsten Koall/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) und von Parteimitgliedern abgelehnt, mit denen sie eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollten. «Ebenso wie vor der Wahl ist auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich», teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. 

Der Zweite Senat wies auf das standardmäßige Wahlprüfungsverfahren beim Bundestag hin. Es entstehen keine unzumutbaren Nachteile. Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind nicht zulässig. Einer der abgelehnten Anträge betraf einen Eilantrag, das offizielle Endergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag erst festzustellen, wenn die Wählerstimmen vollständig neu ausgezählt sind.

Laut dem vorläufigen Ergebnis der Bundestagswahl im Februar scheiterte das BSW knapp an der Fünf-Prozent-Hürde, da ihnen etwa 13.400 Stimmen fehlten, was 4,972 Prozent der Stimmen entspricht.

Ziel ist Nachzählung

Wagenknechts Antrag hatte zum Ziel, die für Freitag geplante Feststellung des Endergebnisses zu verschieben und eine erneute Auszählung der Stimmen zu erreichen. Mit der Parteigründerin hatten die Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali sowie zwei Mitglieder und zwei Wähler des BSW geklagt.

Die Partei verwies auf das Ergebnis einzelner Nachzählungen an verschiedenen Orten. Diese zeigten, dass BSW-Stimmen falsch zugeordnet oder als ungültig betrachtet wurden. Wagenknecht erwähnte, dass die Partei nach den einzelnen Überprüfungen bereits einige Tausend Stimmen zusätzlich erhalten habe. Es fehlten nun nur noch etwa 9.500 Stimmen, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überschreiten.

Einspruch nach Feststellung des Endergebnisses

Es gebe eine «sehr realistische Chance», das das BSW in Wirklichkeit doch fünf Prozent der Wählerstimmen erreicht habe, sagte Wagenknecht. Das könne nur eine bundesweite Nachzählung klären. 

Die Parteigründerin hatte zugleich bereits eingeräumt: «Wir haben eigentlich kein Recht, jetzt zu klagen.» Der reguläre Vorgang wäre, das amtliche Endergebnis abzuwarten und dann beim Bundestag Einspruch zu erheben. Diesen Weg wolle sie einschlagen, falls die jetzige Klage nicht durchkomme.

Die Partei, die erst Anfang 2024 gegründet wurde, hätte politisch einen hohen Stellenwert, wenn sie in den Bundestag einziehen würde. Wenn sie einen Weg ins Parlament finden würde, würden die Mandate neu verteilt. Eine Zweier-Koalition von Union und SPD hätte möglicherweise keine Mehrheit mehr.

dpa