Die Bundesregierung will möglichst verhindern, dass die Krankenversicherung Anfang 2026 noch teurer wird. Kommt dafür ein Kompromiss in letzter Minute zustande?
Kassen dringen auf Einigung für Ausgabenbremse

Die gesetzlichen Krankenkassen mahnen Bund und Länder zu einer Verständigung für eine geplante Ausgabenbremse, um den Druck für erneute Beitragserhöhungen im neuen Jahr zu vermindern. Der Chef des Spitzenverbands, Oliver Blatt, sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Der Vermittlungsausschuss muss jetzt liefern, da der Anstieg der Zusatzbeiträge sonst noch stärker wird als ohnehin schon erwartet.» Leidtragende einer Nicht-Einigung wären die Versicherten, deren Arbeitgeber und die Wirtschaft.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird heute über ein Spargesetz beraten, das im November von der Länderkammer vorerst gestoppt wurde. Der Widerstand richtet sich gegen Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bei den Krankenhäusern, die den Großteil des Sparpakets von insgesamt zwei Milliarden Euro ausmachen sollen. Die Länder kritisieren dies als einseitig und befürchten nachteilige Folgen für die Finanzen der Kliniken über das nächste Jahr hinaus.
Nach dem Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll der Anstieg der Vergütungen bis 2026 auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden. Dies soll dazu beitragen, die Zusatzbeiträge der Kassen zum 1. Januar 2026 stabil zu halten. Die Zeit drängt für einen Kompromiss, wenn er in der letzten Bundesratssitzung des Jahres am Freitag gebilligt werden soll.
Mögliche Kompromisslinie?
Als mögliche Stoßrichtung für eine Verständigung rückte vor der Sitzung des Vermittlungsausschusses in den Blick, die Spar-Auswirkungen auf das Jahr 2026 einzugrenzen und für 2027 eine etwas höhere Ausgangsbasis für dann folgende Vergütungsregelungen festzulegen. Das geht aus dem Entwurf einer Protokollerklärung der Bundesregierung mit Stand von Dienstag hervor, über den zunächst das Nachrichtenportal «Politico» berichtete. Im Gespräch ist für die Umsetzung auch ein Änderungsvorschlag für das beschlossene Gesetz.
Die Krankenkassen müssen in diesen Tagen ihre Zusatzbeiträge für 2026 festlegen, die sie je nach ihrer Finanzlage ermitteln. Im Durchschnitt beträgt das Niveau derzeit 2,9 Prozent. Der Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, umfasst zusätzlich den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent. Kassenvertreter warnen davor, dass trotz des Sparpakets Anhebungen im Jahr 2026 absehbar sind, da viele Kassen ihre Reserven auf Mindestwerte auffüllen müssen.








