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Fehlerhafte Behandlungen: Tausende Patienten erleiden gesundheitliche Schäden

Experten schätzen jährlich 17.000 vermeidbare Todesfälle durch medizinische Fehler in deutschen Krankenhäusern. Eine Meldepflicht für schwere Behandlungsfehler wird gefordert.

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Behandlungsfehler führen laut dem Medizinischen Dienst zu Kosten in Milliardenhöhe. (Symbolbild)
Foto: Sven Hoppe/dpa

Im letzten Jahr wurden vom Medizinischen Dienst in etwa 3.700 Fällen Behandlungsfehler festgestellt. In rund 2.800 dieser Fälle (76 Prozent) erlitten Patienten dadurch einen gesundheitlichen Schaden, wie aus dem Jahresbericht 2024 der Gutachter der Krankenkassen hervorgeht. Ein Drittel dieser Schäden waren dauerhaft. Außerdem wurden etwa 75 Todesfälle aufgrund von medizinischen Fehlern ermittelt.

«Tatsächlich weisen die Begutachtungszahlen auf ein immenses Problem hin», sagte der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, Stefan Gronemeyer, bei der Vorstellung der Statistik in Berlin. «Fachleute gehen davon aus, dass es jährlich circa 17.000 fehlerbedingte vermeidbare Todesfälle in unseren Krankenhäusern gibt.»

Kosten in Milliardenhöhe

Es existiert keine offizielle Statistik über Behandlungsfehler, da sie in Deutschland nicht zentral erfasst werden. Die Dunkelziffer ist daher deutlich höher, sagte Gronemeyer. Der Medizinische Dienst forderte eine Meldepflicht für schwere Behandlungsfehler – also wenn eine medizinische Behandlung nicht angemessen, sorgfältig, richtig oder zeitgerecht durchgeführt wurde.

«Unsichere Versorgung hat nicht nur Folgen für die geschädigten Patientinnen und Patienten; sie kostet das Gesundheitssystem Milliarden Euro», heißt es in dem Bericht. Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit seien daher unverzichtbar und müssten gesetzlich verpflichtend umgesetzt werden.

Jeder vierte Vorwurf bestätigt

Im letzten Jahr erstellte der Medizinische Dienst insgesamt rund 12.300 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern, wie er angibt. Dabei bestätigte sich mehr als jeder vierte Vorwurf, und in mehr als jedem fünften Fall war das Versehen auch ursächlich für einen Schaden.

Wenn Patienten vermuten, dass es Behandlungsfehler gab, können sie sich an ihre Krankenkassen oder an Sachverständige und Schlichter der Ärzteschaft wenden. Diese beauftragen dann medizinische und juristische Gutachten. Diese Gutachten können möglicherweise helfen, Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen.

dpa