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Warnung vor steigenden Krankenkassenbeiträgen im neuen Jahr

Die Sparmaßnahmen der Bundesregierung reichen nicht aus, um Beitragserhöhungen 2026 zu verhindern. Stabile Beiträge sind nicht gewährleistet.

Das Kabinett hat ein Sparpaket von zwei Milliarden Euro auf den Weg gebracht, das den Druck für neue Erhöhungen zum 1. Januar 2026 auflösen soll. (Symbolbild)
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) warnen vor weiter steigenden Beiträgen im neuen Jahr auch mit dem vorgesehenen Sparpaket der Bundesregierung. Die vorgelegten Eingriffe reichten «absehbar nicht aus, Zusatzbeitragserhöhungen im Jahr 2026 zu verhindern», schreibt die Techniker Krankenkasse in einer Stellungnahme für eine Anhörung zu den Gesetzesplänen am Montag im Bundestag. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) erklärt, wegen des nötigen Auffüllens von Rücklagen würden «etliche Kassen auch im kommenden Jahr Beitragssatzanpassungen vornehmen müssen».

Das Kabinett hat beschlossen, ein Sparpaket von zwei Milliarden Euro umzusetzen, um den Druck für neue Erhöhungen ab dem 1. Januar 2026 zu verringern. Gesundheitsministerin Nina Warken plant, Ausgabenbeschränkungen insbesondere bei den Kliniken einzuführen. Die CDU-Politikerin beabsichtigt, die regelmäßigen Erhöhungen zu stoppen und den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf dem aktuellen Niveau von 2,9 Prozent zu halten. Der Bundestag soll das Gesetz am Donnerstag verabschieden.

Zusatzbeiträge über drei Prozent?

Der GKV-Spitzenverband nannte das Paket einen «ersten richtigen Schritt», der für stabile Beiträge aber keinesfalls ausreiche. «Es ist davon auszugehen, dass für die weitere Auffüllung der Reserven ein zusätzlicher Finanzbedarf von mindestens 0,1 Beitragssatzpunkten besteht», heißt es in der Stellungnahme für die Anhörung im Gesundheitsausschuss. «Insgesamt ist davon auszugehen, dass die tatsächlich erhobenen Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen zu Jahresbeginn 2026 im Durchschnitt 3 Prozent überschreiten werden.»

Die Krankenkassen und die Arbeitgeber warnen ebenfalls davor, dass weniger Einsparungen in den Kliniken erzielt werden könnten als erwartet. Warken möchte eine Klausel außer Kraft setzen, die zu höheren Vergütungen führen würde, als es einem Wert für die tatsächlichen Kostensteigerungen entspricht. Es existiert jedoch auch eine Regelung, nach der Erhöhungen bei der Tarifbezahlung vollständig von den Kassen getragen werden müssen.

«Sie konterkariert den geplanten Einspareffekt», erklärt die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände. Statt veranschlagter 1,8 Milliarden Euro würden so nach Schätzungen im Ergebnis nur 1,3 Milliarden Euro eingespart, erläutern die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) in ihrer Stellungnahme.

Kliniken und Verdi protestieren

Die Klinikbranche und die Gewerkschaft Verdi kritisieren die Sparpläne scharf. «Sie gefährden die Gesundheitsversorgung und verschärfen die wirtschaftliche Notlage der Krankenhäuser», warnt Verdi. Plötzliche Kostensteigerungen bei Energie und Sachausgaben würden nicht ausgeglichen. Zudem werde mit den massiven Einsparungen riskiert, dass Kostensteigerungen durch Personalabbau kompensiert werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft nannte die Pläne «absolut unangebracht und inakzeptabel» und forderte höhere Vergütungen.

Die Politik kann nicht direkt stabile Beiträge bei jeder einzelnen Kasse festlegen, setzt aber eine Orientierungsmarke fest, was sich nun wie schon im Vorjahr leicht verzögert. Gemäß Gesetz gibt das Gesundheitsministerium bis zum 1. November einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das Folgejahr bekannt. Dies soll nun nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum Sparpaket geschehen. Ein zuständiger Schätzerkreis hatte ermittelt, dass sich für 2026 rechnerisch ein Wert von 2,9 Prozent ergibt. Nicht berücksichtigt in der Prognose ist jedoch, wenn Kassen Reserven auf vorgeschriebene Mindestwerte auffüllen müssen.

Kassen müssen Zusatzbeiträge bald festlegen 

Die Krankenkassen werden in den kommenden Wochen je nach ihrer finanziellen Lage selbst über die konkreten Zusatzbeiträge für ihre Versicherten im Jahr 2026 entscheiden. Der Gesamtbeitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, beträgt weiterhin den allgemeinen Satz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns. Mitglieder haben ein Sonderkündigungsrecht bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags. Erst Anfang 2025 gab es eine Welle kräftiger Erhöhungen.

dpa