Ukrainische Kriegsflüchtlinge sollen ab 2025 nur noch Asylbewerberleistungen erhalten, statt Bürgergeld. Bund übernimmt entstehende Mehrkosten.
Neue Regelung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

CDU, CSU und SPD haben sich bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, dass neue Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine keine Bürgergeld mehr erhalten sollen, sondern die geringeren Leistungen für Asylbewerber.
In ihrem Koalitionsvertrag, der von den Parteien vor der Unterzeichnung noch abschließend gebilligt werden muss, heißt es wörtlich: «Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der Massenzustrom-Richtlinie, die nach dem 01.04.2025 eingereist sind, sollen wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sofern sie bedürftig sind.»
Es ist erforderlich, dass die Bedürftigkeit auch durch konsequente und bundesweit einheitliche Vermögensprüfungen belegt wird. Der Bund wird die zusätzlichen Kosten, die durch die geplante Änderung bei den Ländern und Kommunen entstehen, übernehmen.
Ukraine-Flüchtlinge müssen kein Asyl beantragen
Seit 2022 gilt für ukrainische Kriegsflüchtlinge EU-weit die «Massenzustrom-Richtlinie». Das bedeutet, dass sie einen Aufenthaltsstatus erhalten, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen.
Die Flüchtlinge aus der Ukraine haben seit dem 1. Juni 2022 in Deutschland Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Nun soll sich dies ändern und sie sollen wieder die niedrigeren Asylbewerberleistungen erhalten. Diese geplante Änderung betrifft nicht diejenigen, die schon länger in Deutschland sind.
Die EU-Richtlinie für die Ukraine-Flüchtlinge wurde bis März 2026 verlängert. Derzeit leben etwa 1,25 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland. Über 60 Prozent der ukrainischen Flüchtlinge hierzulande sind Frauen und Mädchen. Die Anzahl der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die nach Deutschland gekommen sind, hat kürzlich wieder leicht zugenommen.