Einsparungen und Mehrausgaben sollen sich für den Staat ausgleichen, Integration in den Arbeitsmarkt wird gefordert.
Deutschland plant geringere Leistungen für ukrainische Flüchtlinge ab 2025

Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen künftig geringere Leistungen wie Asylbewerber bekommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf lag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Zuerst berichtete die «Bild»-Zeitung über die Einigung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).
Gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Alleinstehende etwa 441 Euro pro Monat, im Bürgergeld sind es 563 Euro. Insgesamt gleichen sich die Einsparungen auf der einen Seite und die Mehrausgaben auf der anderen Seite für den Staat jedoch ungefähr aus.
Das Ziel des sogenannten Rechtskreiswechsels ist es laut Regierung, die Rechtslage vor dem 31. Mai 2022 wiederherzustellen: Flüchtlinge mit Schutzstatus gemäß der EU-Massenzustrom-Richtlinie sollen weiterhin dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen. Betroffen sind alle Hilfsbedürftigen, die erstmals nach dem 1. April 2025 eine Aufenthaltserlaubnis gemäß der EU-Richtlinie erhalten haben.
Job-Pflicht geplant
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD den Schritt verabredet. Verhandelt wurde dem Vernehmen nach noch über die damit verbundenen Arbeitsmarkt-Regelungen: Wer noch keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, dies aber könnte, soll verpflichtet werden, sich um einen Job zu bemühen. «So wird die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft eingefordert», heißt es in dem Gesetzentwurf.
Nach Angaben aus Regierungskreisen soll die Neuregelung kommende Woche im Bundeskabinett grünes Licht erhalten.








