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Kein «Zustrombegrenzungsgesetz» – Wie geht es nun weiter?

Dass die AfD einem Gesetzentwurf der Union zu einer Mehrheit verholfen könnte, fanden SPD, Grüne und Linke skandalös. Doch was bedeutet das Ergebnis der Abstimmung – jenseits von politischem Furor?

Christian Dürr, Fraktionsvorsitzender der FDP, rechnet ab mit der Migrationspolitik der Grünen.
Foto: Michael Kappeler/dpa

Nach ausgiebigen Gesprächen in den Gängen des Bundestages und einer leidenschaftlichen Debatte wurde der Gesetzentwurf der Union zur Begrenzung der Migration im Bundestag abgelehnt.

Worüber hat der Bundestag entschieden?

Der kontroverseste Punkt des Gesetzentwurfs der Unionsfraktion, zu dem vorab auch Abgeordnete von FDP, AfD und BSW Zustimmung signalisiert hatten, ist die Aussetzung des Familiennachzugs zu Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus. Zu dieser Gruppe gehören in Deutschland aktuell viele Syrerinnen und Syrer.

Die Union schlägt vor, die Befugnisse der Bundespolizei zu erweitern, damit sie künftig Ausreisepflichtige selbst abschieben kann, wenn sie diese in ihrem Zuständigkeitsbereich, z.B. an Bahnhöfen, antrifft.

Die Union forderte in ihrem nun gescheiterten Entwurf überdies, das Ziel einer «Begrenzung» des Zuzugs von Ausländern wieder ins Aufenthaltsgesetz aufzunehmen. Das hatte die inzwischen auf Rot-Grün reduzierte Ampel-Koalition Ende 2022 gestrichen.

War das Vorhaben neu?

Der Innenausschuss hatte den Entwurf bereits im Herbst diskutiert, kurz vor dem Scheitern der Ampel-Koalition. Auch die Idee, den Familiennachzug für Personen mit eingeschränktem Schutzstatus zu verbieten, war nicht neu.

Von März 2016 bis Juli 2018 wurde der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte von der damaligen schwarz-roten Koalition ausgesetzt. Dies geschah, um eine Überlastung bei der Aufnahme und Integration zu vermeiden. Seit August 2018 dürfen monatlich insgesamt 1.000 Menschen als Angehörige von Personen mit diesem Schutzstatus einreisen. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sah vor, dass der Familiennachzug auch für diese Gruppe wieder uneingeschränkt möglich sein sollte. Dies wurde jedoch nicht umgesetzt.

Im abgelehnten Gesetzentwurf der Union steht wörtlich: «Angesichts der Aufnahme von mehr als 1,8 Millionen Asylbewerbern und Ukraine-Flüchtlingen seit Anfang 2022 sind die Integrationskapazitäten in Deutschland auf absehbare Zeit in einem Maße erschöpft, dass der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf weiteres zu beenden ist.»

Die Idee, der Bundespolizei zusätzliche Befugnisse für Abschiebungen zu geben, war ebenfalls nicht neu. Ein entsprechender Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung wurde vom Bundestag im Jahr 2021 genehmigt. Allerdings fand er im Bundesrat damals keine Mehrheit.

Welche Abstimmungen hat es vorher bereits gegeben?

Am Mittwoch war ein Antrag der Union zu umfassenden Zurückweisungen an deutschen Grenzen im Bundestag beschlossen worden, weil die AfD sowie zahlreiche Abgeordnete der FDP und einige Fraktionslose zugestimmt hatten. Politiker und Politikerinnen von SPD, Grünen und Linke kritisierten Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) dafür scharf. Sie sprachen von einer «Schande» und einem «Sündenfall». Anders als der am Mittwoch angenommene 5-Punkte-Plan hätte der am Freitag abgelehnte Gesetzentwurf rechtliche Konsequenzen gehabt. Die Bundesregierung hätte – wenn er angenommen worden wäre – die darin vorgeschlagenen Änderungen umsetzen müssen.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Projekt ist vorerst auf Eis gelegt. Es steht der Union natürlich frei, die Vorschläge nach der Bundestagswahl erneut auf die Tagesordnung zu setzen und – im Falle einer Regierungsbeteiligung – auch umzusetzen.

dpa